Vaterschaftstest im Gefängnis?

6 Antworten

Ich denke ein Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht kennt sich da am besten aus. Ich würde mich da erkundigen.

Das würde ich definitiv am Jugendamt klären, dahin musst du wegen des UVG‘s ja sowieso.

Allerdings würde ich da noch einmal drüber nachdenken. Möchtest du einen Knastologen als Vater für dein Kind? Unterhalt hast du auch nicht zu erwarten, wäre es nicht eine Möglichkeit diesen Typen aus deinem Leben zu entfernen, wenn du ihn nicht als Vater nennst.

Musst du befürchten das er dir und dem Kind etwas antun könnte wenn er raus ist? Ich kann dir nur dringend raten zu einer Frauenberatungsstelle zu gehen und dich mal über die Optionen beraten zu lassen.


Httpslleeaa 
Beitragsersteller
 10.01.2025, 17:07

Da hast du grundsätzlich vollkommen recht, das Problem ist ich muss glaube einen Vaterschaftstest machen, da das Jugendamt ja wissen möchte wer der Vater ist . Und auch um später uvg zu bekommen. Ich bezweifle stark das er überhaupt Interesse hat , den kleinen zu sehen sollte er raus kommen.

Leider war ich damals ziemlich dumm mich auf so jemanden einzulassen, im Nachhinein ist man immer schlauer.

Artus01  10.01.2025, 19:33
@Httpslleeaa

Natürlich will das Jugendamt wissen wer der Erzeuger ist und wenn Du angibst wer das ist wird es das auch herausfinden, egal wie seine derzeitigen Lebensumstände sind. Du wirst Dich da dann nicht weiter drum kümmern müssen.

Da ist zunächst mal das Jugendamt gefragt. Sollte ein Test durchgeführt werden und er einverstanden ist wird der Anstaltsarzt die Probe entnehmen. Sollte er sich weigern wird ein Familienrichter entscheiden. Wenn der Test dann angeordnet wird, wird er auch durchgeführt. Notfalls mit ein paar kräftigen Beamten, dann klappt das schon.

Du wendest dich an die gleiche Stelle an die du dich such wendest wenn er nicht im Gefängnis ist, ist doch logisch... Nur anstatt der Adresse gibst du die Haftanstalt an.

Am besten Jugendamt oder Familiengericht. Die leiten alles weitere in die Wege.