Vater droht mir?

wushelse  24.05.2021, 16:28

wie alt bist du

Larissa406 
Fragesteller
 25.05.2021, 06:22

16 werde noch 17

3 Antworten

Hallo,

Verhalte dich erstmal so, dass dir so wenig Gewalt wie möglich droht. Suche bitte umgehend eine zuständige Behörde, mit anderen Worten das Bundesjugendamt, auf, und bitte dort um Unterstützung. Im Zweifelsfall, also wenn du nicht weißt, wie du Kontakt zur Behörde herstellst, wende dich an die örtliche Polizei. Dass dein Vater dich schlägt und dir in dieser Form droht ist absolut inakzeptabel, sollte er dies wirklich tun, so berichte dies den Behörden, und versuche nicht, ihn dort in Schutz zu nehmen. Erzähle deinem Vater auch nicht, dass du dich an die Behörden wendest, da dir sonst im Zweifelsfall noch mehr Gewalt droht. Wenn du aktuell zur Schule gehst, kannst du auch deine Lehrer um Hilfe bitten.

  • Du könntest es deiner Oma erzählen
  • Mit dem Jugendamt sprechen
  • Evtl. Nummergegenkummer (da kannst du anonym anrufen, die Nunner ist kostenlos)
  • Wenn du schon 18 Jahre bist eine eigene Wohnung suchen oder vorübergehend bei einer Freundin wohnen
  • Tue dich mit deinen Geschwistern zusammen und sprecht zusammen mit eurem Vater. Wenn er jemand von euch schlagen will, dann helft zusammen und geht dazwischen (= drei gegen einen, da müsste er eigentlich dann "verlieren")

ZWINGEND sofort Jugendamt, solange defensiv, nichts anmerken lassen.
Ich nehme jetzt an: Unter 18, noch zur Schule, bzw. wäre Schule egal.
Entweder Lehrer ansprechen, selber zum Jugendamt hin oder dort anrufen (Achtung: steht häufig im Telefonbuch unter "St" wie "Stadt", dort NICHT unter Jugendamt, sondern "Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe"). Oder selber zur Polizei, sonst Anruf unter 110; ist kein Missbrauch von Notrufen. Lehrer ist das einfachste, nach der Stunde um 5 Minuten privat bitten.
Angabe: "Ich will zum Jugendamt, ich fühle mich bedroht" reicht.
Beim JA kannst Du vorübergehende Inobhutnahme beantragen, Aussage "Ich fühle mich zuhause bedroht" reicht, bedarf keiner Form oder Begründung. Du darfst dann mehrere Anrufe tätigen und z.B. Mutter, Oma, Freundin Bescheid sagen, wo Du bist.
Du wirst den Erziehungsberechtigten erst dann wieder (klingt etwas hart) "zugeführt", wenn die Bedrohung vorbei ist. Wann das ist, entscheidest DU, und nur DU; wenn auch nach einem Gespräch, welche Einschnitte Dein Verbleib in der Einrichtung für die Familie bedeutet; kommt darauf an, wie die das sehen, wie eindringlich die das gestalten.
Die ersten 3 Tage oder so einer Inobhutnahme sind idR entgeltfrei; danach hat Daddy ein Problem. Das sollte aber als Warnschuss wirken. Dann weiß er auch, was "Rausschmeißen" kostet, 2500 Euro im Monat pro Kind.
Anzeige bei der Polizei wg. einfacher (hoffe ich) Körperverletzung würde ich erstmal hintenanstellen; sag das dem Jugendamt, nicht der Polizei (ein diffuses "der schlägt mich" ist noch OK). Eine Anzeige "soll" nicht eingestellt werden, aber wenn mit dem JA eine Lösung gefunden wird, dann umgekehrt ja. Wäre ein Druckmittel.
Ich würde bei der Lage dringend "Bugwelle" scheiben, d.h. Jugendamt *jetzt*, nicht erst, wenn Du 18 wirst und aus verschiedenen Gründen eigentlich noch abhängiger. Dann wird es leichter, sich dem Ausbildungsunterhalt in Naturalform, d.h. musst da wohnen bleiben, zu entziehen, wenn gar nichts geht.
In *keinem Fall* Deinem Vater mit den Rechtsfolgen hier erstmal drohen, da muss das Amt zuerst rein, Du kannst Dich noch nicht vernünftig wehren.
Irgendwelche Einschüchterungsversuche nach dem Motto "Du bist schuld, die wollen Dich in ein Heim bringen" ignorieren, dem JA mitteilen. Wäre (kein geschlossenes Heim) erstmal hart zu verdauen, aber wenn es so kommen sollte wahrscheinlich besser als "der Teufel, den Du kennst" (d.h. bleiben).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung