Urlaubsfrage. Bis zu welchem Alter zählen Kinder als schulpflichtig?

1 Antwort

Je nach Bundesland beseht die Vollschulpflicht 9 oder 10 Jahre, dann folgt weitere. Schau hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)

Deine Frage ist nicht sehr deutlich formuliert.

Milchkaiser 
Fragesteller
 17.10.2017, 00:33

Es geht um den Urlaubsantrag für nächstes Jahr. Eltern mit schulpflichtigen Kindern werden bevorzugt behandelt in den Ferienzeiten. Mein Sohn ist 17 Jahre und macht eine schulische Ausbildung, hat also auch Ferien. Zählt das für den AG als schulpflichtig?

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sassenach4u  17.10.2017, 06:45
@Milchkaiser

Wohl eher nicht, primär gilt es für Vollschulzeiten, d.h. Grundschule und weiterführende Schulen. Schau hier:

https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch/

Weiter unten steht:

Die zeitliche Festlegung vom Urlaub laut geltendem Recht

Der Arbeitgeber bestimmt den Urlaub seiner Mitarbeiter. Dabei sind die Wünsche eines jeden Arbeitnehmers auf jeden Fall zu berücksichtigen.

Wann eine Entscheidung über den Urlaubsantrag

getroffen sein muss, ist gesetzlich

nicht geregelt

.

Laut Arbeitsrecht ist die Urlaubsplanung durch ein paar Ausnahmen
reglementiert. Zwar kann ein Arbeitnehmer seine Erwartungen und Wünsche äußern, aber dringende betriebliche Belange und die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer können dem entgegenstehen.

Bei der Berücksichtigung von Kollegen müssen

soziale Gesichtspunkte

Vorrang haben in der Beurteilung, wer zu welchem Zeitpunkt Urlaub nehmen darf.

Das Urlaubsrecht mit Kindern sieht Ausnahmen vor.

Das

Urlaubsrecht für Arbeitnehmer mit Kindern

ist hier zu bevorzugen. Vor allem wenn es um die großen

Sommerferien

geht, ist dies zu berücksichtigen. Das gesonderte Urlaubsrecht mit Kindern greift bei Mitarbeitern, deren

Kinder unter 14 Jahre alt

oder generell

schulpflichtig

sind.

Außerdem ist zu beachten, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt werden sollte. Hierbei gelten die oben genannten Ausnahmen.

Wenn gesetzlich gestatteter Urlaub geteilt werden muss, sind jedoch

mindestens 12 Tage zusammenhängend

dem Arbeitnehmer zuzubilligen.

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