unwirksame Verträge?

6 Antworten

Die Frage ist ungünstig formuliert!

Die Frage erweckt den Eindruck, als wären Verbraucher ab 70 Jahre nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen treffen zu können.

Das ist natürlich eine Diskriminierung und selbstverständlich nicht gerechtfertigt.

Bei Fernabsatzverträgen hat der Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Wer sich also überrumpelt fühlt, kann den Vertrag, ohne Angabe von Gründen, einfach widerrufen.

Beträge, die bereits per Lastschrift eingezogen wurden, lassen sich 8 Wochen lang zurück buchen.

Die folgenden, gesetzlichen Bestimmungen sind grundsätzlich gültig und zwar für alle Altersgruppen.

Inhaltsirrtum

Hat ein Vertragspartner etwas falsch verstanden, ist eine Vertragsanfechtung durchsetzbar, da ein Inhaltsirrtum vorliegt: Er willigt zwar in den Vertrag ein, aber irrt sich über den Sinn und die Bedeutung seiner Aussage oder Einwilligungserklärung.

In 3 Schritten erfolgreich Vertrag anfechten

Verträge, die z. B. aufgrund eines Irrtums oder einer Täuschung geschlossen wurden, sind anfechtbar. Mit einer Anfechtungserklärung können Sie sich aus einem Vertrag lösen. Verweigert der Vertragspartner die Rückabwicklung, können Sie die Vertragsanfechtung gerichtlich durchsetzen.

Das Wichtigste in Kürze findest du hier:

https://www.advocado.de/ratgeber/vertragsrecht/vertrag/vertrag-anfechten.html


boehmker 
Fragesteller
 27.04.2022, 19:20

Wie soll ich widerrufen, wenn die zugesagten schriftlichen Unterlagen ausbleiben?

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Grundsätzlich sind am Telefon geschlossene Verträge wirksam. Egal wie alt sie Person ist. Außer natürlich beim Inhalt Inhalt handelt es sich zb um Wucher, es liegt eine arglistige Täuschung vor, der 70 Jahre könnte eventuell nicht mehr geschäftsfähig sein weil der Demenz oder ähnliches hat.

Bei am Telefon geschlossenen Verträgen gibt es aber auf jeden Fall eine 14 Tägige wiederufsfrist die frühstens beginnt wenn darüber in textform aufgeklärt wurde.

Da diese Telefon werbungs Leute oft unseriös arbeite sollte der Fall von einem Anwalt geprüft werden.

Unverlangte Telefonwerbung ist sogar STRAFBAR.

Genau deswegen können solche Verträge 14 Tage lang widerrufen werden. Und zwar beginnen die 14 tage, nachdem der Vertrag SCHRIFTLICH vorliegt.

Mit dem Alter hat das nichts zu tun. Ein 70-Jähriger ist ja nicht entmündigt.

Das hat überhaupt nichts mit dem Alter zu tun. Solange eine volle Geschäftsfähigkeit besteht, sind auch dann abgeschlossene Telefonverträge gültig, wenn die betroffene Person 100 Jahre alt ist.

Sofern der bzw. die Betreffende nicht entmündigt wurde, sind natürlich auch entsprechende im Fernabsatz abgeschlossene Verträge gültig.