Unterstützt das Jugendamt wenn man sich mit 18 jahren eine eigene Wohnung sucht aber finanziell sich die selber nicht leisten kann?
Ich bin 18 Jahre habe mit meiner Mutter ein sehr schlechtes Verhältnis weswegen ich mir eine eigene Wohnung suchen möchte das Problem ist leider das ich für meine Ausbildung kein Geld bekommen und wissen möchte ob mich das Jugendamt dabei Unterstützt.
5 Antworten
Du bist hier IMHO OT, ist triggere mal eine Verschiebung.
Für unter 25-jährige Kinder der Bedarfsgemeinschaft ist ein Erstauszug aus dem Elternhaus deswegen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sofern Sie möchten, dass die Kosten für die neue Wohnung vom Jobcenter übernommen werden, ist im Vorfeld eine Genehmigung notwendig.
Könnte aber sein, dass das Job-Center nicht zuständig ist, wenn du Schüler bist.
notting
Ein schlechtes Verhältnis ist nicht ausreichend, das würde ja den Rahmen sprengen.
Meinst du finanzielle Unterstützung?
Nein, die gibt's in so einem Fall nicht!
Und das ist gut so.
Wenn's anders wäre, dann würden ALLE Jugendlichen behaupten, dass sie ein schlechtes Verhältnis zu ihrer Mutter hätten, und sich auf Kosten des Jugendamts eine schöne eigene Wohnung nehmen.
Wenn die Zustände bei dir zuhaus tatsächlich unzumutbar sein sollten (Gewalt, Missbrauch,...), dann würde das Jugendamt dich in einer betreuten Einrichtung unterbringen.
Wenn du 18 bist ist das Jugendamt schon mal raus.
Was die Unterkunft angeht etc. da ist bis zum 25. Lebensjahr oder dem Abschluss der ersten Ausbildung erst mal deine Mutter bzw. dein Vater sofern bekannt und oder existent für dich verantwortlich.
Das Jugendamit ist fein raus