Unterschied zwischen den erfüllungsort und der Ort des Gefahrenübergang?

1 Antwort

Jap stimmt so. Also der Erfüllungsort ist der Ort wo es das Problem des Käufers ist, wenn das gekaufte kaputt geht (als rechtliche Grundlage oder sowas).

Ist mit einem Beispiel vielleicht einfacher verständlich.

Wenn ein Händler zu einer Baustelle einen Lastwagen Gipsplatten liefert (also der Erfüllungsort ist die Baustelle) und auf dem Weg gibt es einen Blitzeinschlag, die Reifen vom Lastwagen gehen kaputt, er kommt von der Fahrbahn ab und die Lieferung ist im Ars©h.

In dem Fall ist der Händler noch dafür verantwortlich, er muss also irgendwie eine neue Lieferung losschicken, darf aber nicht mehr Geld dafür verlangen.

Wenn der Erfüllungsort aber bei der Fabrik wäre (also der Kunde holt sie ab), und er auf dem Weg zur Baustelle einen Unfall baut, ist es das Problem vom Kunde, weil der Händler dann nicht mehr dafür verantwortlich ist.

Hafenburger 
Fragesteller
 11.04.2024, 17:04

Danke für die Erklärung. Ich habe nicht das ganze Blatt abfotografiert deswegen siehst du in diesem Fall nicht den Rest. Bei mir im Buch steht das er erfüllungsort für die Ware , IMMER der Wohnsitzt des Verkäufers ist und der erfüllungsort für das Geld ist IMMER der Wohnsitz vom Käufer. Bei mir im Buch werden NUR diebgesetzlichen Regelungen erklärt. Das heißt ich möchte NICHTS über die anderen Regelungen wissen sondern NUR die gesetzlichen Regelungen wenn im Vertrag NUCHTS über den erfüllungsort vereinbart wurde. Kannst du mir da weiterhelfen indem du deinen Text so umformulierst das der meinen Anforderungen entspricht?

( das sollte jetzt auf keinen Fall böse klingen. Ich wollte es nur mit den Wörtern in Großbuchstaben dir verständlich machen das du die nicht übersiehst )

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Xandros0506  15.04.2024, 10:26
Also der Erfüllungsort ist der Ort wo es das Problem des Käufers ist, wenn das gekaufte kaputt geht (als rechtliche Grundlage oder sowas).

Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem eine vertragliche Verpflichtung zu erbringen ist.
Der Ort des Gefahrenübergangs kann davon abweichen. Z.B. wenn der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versendet. Dann ist der Gefahrenübergang auf den Käufer der Ort der Übergabe an den Spediteur.

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