Unterschied: Eidesstatt und Schwur

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Ich kopier jetzt aus bequemlichkeit mal die Definition aus Wikipedia.

Leider sind die folgenden Erklärungen für Eidesstattliche Versicherung eher auf schuldrechtliche Sachverhalte zugeschnitten, die des Eides eher auf Gerichtsprozesse.

Die Versicherung an Eides statt oder eidesstattliche Versicherung (kurz „E.V.“ oder „EV“) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere Rechtsbedeutung erlangt die Versicherung an Eides statt dadurch, dass nach § 156 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung vor einer im konkreten Einzelfall zur Abnahme der Versicherung zuständigen Behörde eine Straftat darstellt. Gibt jemand also eine solche Erklärung ab und lügt dabei, macht er sich strafbar; die damit bekräftigte Erklärung ist darum potentiell vertrauenswürdiger.

 

Der Eid (auch leiblicher Eid genannt) dient der persönlichen Bekräftigung einer Aussage.

Er verpflichtet zur Wahrheit (z. B. in Schwurgerichtsverfahren) und zum Tragen der Konsequenzen (z. B. beim Fahneneid) der Eidaussage. Der Eid wird oft als bedingte Selbstverfluchung bezeichnet, da bei einem Eid mit religiöser Beteuerung eine Gottheit als Eideshelfer und als Rächer der Unwahrheit angerufen wird. Eide gibt es nicht nur in der europäischen Rechtstradition (z. B. bei den Griechen, Römern und Kelten), sondern auch in China, im alten Israel und bei zahlreichen ethnologisch untersuchten indigenen Völkern. Der altgriechische Eid des Hippokrates verpflichtete Ärzte zur Einhaltung ihrer Berufspflichten und ethischer Prinzipien (u. a. die Kranken vor Schaden bewahren, die Pflicht zur Verschwiegenheit beachten).

Ende der Zitate.

Der Eid wird persönlich, in mündlicher Form abgelegt und ist an bestimmte Formen gebunden, wie Handaufhebung, (ggf Bekräftigung durch Anrufung Gottes).

Von der Tradition her ist der Eid eine Selbstvefluchung ( Die Strafe Gottes soll mich treffen, wenn ich die Unwahrheit sage).

 

Ein Schwur wird von einer Gemeinschaft geleistet, Buchenwaldschwur, Rütlischwur. Das kommt hier gar nicht in Betracht, aber ich glaube du verwechselst Eid und Schwur.

 

Schriftlich kann ohnehin nur eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden. Denn der Eid setzt persönliche Anwesenheit voraus.

 

Über die rechtliche Wirkung, lies doch selbst bei Wikipedia nach...

Jetzt scheint mir das logisch zu sein, danke.

Ich kann mir aber nicht wirklich vorstellen, dass meine poplige Hausarbeit im Gegensatz zu einer Doktorarbeit rechtlich gesehen eine größere Bedeutung hat, da ich eine Eidesstattliche Versicherung (Erklärung) abgegeben habe.

Schwur:du schwörst auf der staatlichen rechtlichen Verfassung in ihrem Sinne die Wahrehit zu sagen und auszuführen

Eidesstattliche Erklärung: du erklärst somit dich an den gesetzlichen Richtlinien zu halten und im Sinne dieser dich zu verhalten

Der "Schwur" bei der Uni ist lediglich ein "Ehrenwort". Wenn man sein Ehrenwort bricht, hat das keine juristischen Konsequenzen sondern eben nur Einfluss auf die einem entgegengebrachte "Ehre".

Es wäre natürlich besser gewesen, man hätte dem Schlitzohr Guttenberg bei Abgabe seiner Dissertation auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben lassen.

Von der Bedeutung und Gewichtigkeit her sind beide Begriffe gleich.

heinmueck  17.04.2011, 14:02

Eine falsche eidesstattliche Erklärung abzugeben ist strafbar, ein falsches Ehrenwort zu geben ist nicht strafbar.

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