Unterboden beleuchtung am Auto auch verboten wenn aus während der fahrt?
Es ist verboten eine Unterboden beleuchtung am Fahrzeug zu haben aber es geht nicht hervor aus dem gesetz ob die allgemeine Anbringung verboten ist oder ob sie nur während der Fahrt nicht angeschaltet sein darf.
Dürfte man also eine anbringen und nur beim parken verwenden?
4 Antworten
Bekommt man denn für eine Unterbodenbeleuchtung eine ABE? Kann ich mir nicht vorstellen.
Ergänzung:
Außerdem benötigen in der EU alle Beleuchtungsanbauteile für eine amtliche Zulassung eine Kennzeichnung mit einer Prüfnummer, die es für Unterbodenleuchten am Wagen nicht gibt. Sie sind deshalb illegal.
Damit lautet die Antwort NEIN.
Hallo
Am Fahrzeug aussen angebaute Lichttechnik muss in Europa seit 1969 ECE homologiert sein und funktionieren. Bei Autos vor 1969 kann man tricksen aber nicht bei Unterbodenlicht eher bei Arbeitsleuchten/Suchscheinwerfer, Rückfahrscheinwerfer, Reflektoren.
Bei Wettbewerbsfahrzeugen oder Showcars gibt es die Ausnahmeregelung über das Regierungspräsidium aber dass muss ein Ingenieur "durchboxen".
In denn 1950er gab es in denn USA einen grossen Unterbodenlichtversuch unter anderem mit 500 VW Käfern mit beleuchteten Trittbrettern aber es erhöhte nicht die Sicherheit bzw führt dazu das Fussgänger "übersehen" wurden. Die Amerikaner fanden grössere Rückleuchten und Sidemarker sind effektiver/eindeutiger
Ist nicht erlaubt. Auch das Anbrigen nicht. In D ist genau reglementiert, was für eine Beleuchtung am Auto sein darf.
Zusätzliches Licht ist nicht erlaubt.
Ich glaube ist verboten , dafür ist aber eine Brennraum Beleuchtung erlaubt damit die Kolben nicht im Dunkeln Fristen .
im Paket mit aussenverstellbarem Innenspiegel und beleuchteter Nockenwelle
Aber nur wenn Sie mit der Kolbenrückholfeder verbunden ist.