Unklare Vorwürfe wegen Mathe Workbook?
Hallo,
ich war in einer Abitur Mathegruppe, in der wir uns gegenseitig geholfen haben. Eines Tages hat ein Mädchen ein Workbook in die Gruppe geschickt, für das man eigentlich bezahlen muss. Kurz darauf schrieb jemand in der Gruppe: „Leute, wisst ihr, was ihr macht? Das ist illegal.“
Daraufhin haben viele angefangen zu schreiben und miteinander zu diskutieren.
Dann habe ich geschrieben: „ Leute die, die des brauchen und denken es wäre hilfreich einfach speichern, dann kann sie das nachher löschen und kein bekommt Probleme oder sonst“
Heute hat mich dann der Ersteller des Workbooks angerufen und mir vorgeworfen, ich hätte eine Straftat begangen. Er forderte mich auf, ihm eine E-Mail zu schreiben und für das Workbook zu bezahlen nur wegen meines Kommentars in der Gruppe. Außerdem meinte er, dass das Mädchen, das das Workbook hochgeladen hat, große Probleme bekommen würde.
Er behauptet zudem, er hätte einen Schaden von 20.000 Euro, was für mich keinen Sinn ergibt. Er hat einfach den Preis des Workbooks mit der Anzahl der Gruppenmitglieder multipliziert, aber nicht alle haben es gespeichert.
2 Antworten
Nach deutschem Recht ist das unerlaubte Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken strafbar. Das ist in § 106 UrhG geregelt. Wer ein solches Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers vervielfältigt oder weitergibt, kann rechtlich belangt werden. In diesem Fall wäre die Person, die das Workbook in die Gruppe hochgeladen hat, dafür verantwortlich.
Eine weitere Frage ist, ob dein Kommentar als Beihilfe gewertet werden könnte. Nach § 27 StGB kann jemand strafbar sein, wenn er bewusst eine rechtswidrige Handlung unterstützt. Allerdings müsste nachgewiesen werden, dass du vorsätzlich helfen wolltest. Ein allgemeiner Kommentar wie „Speichert es, dann kann sie es löschen“ reicht dafür normalerweise nicht aus.
Der Ersteller des Workbooks könnte nach § 97 UrhG Schadensersatz verlangen, wenn ihm tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist. Dabei reicht es aber nicht aus, einfach den Preis des Workbooks mit der Anzahl der Gruppenmitglieder zu multiplizieren. Er müsste konkret nachweisen, dass durch die Verbreitung ein finanzieller Verlust entstanden ist.
Falls der Ersteller dich unter Druck setzt oder mit unbegründeten rechtlichen Konsequenzen droht, könnte das unter § 240 StGB als Nötigung gewertet werden. Niemand darf dich zu einer Zahlung zwingen, ohne dass eine klare rechtliche Grundlage dafür besteht.
Zusammenfassend hast du selbst keine Urheberrechtsverletzung begangen, da du das Workbook nicht hochgeladen hast. Eine Beihilfe ist schwer nachzuweisen, weil dein Kommentar nicht eindeutig zu einer rechtswidrigen Handlung aufruft. Eine Schadensersatzforderung müsste konkret belegt werden, was hier kaum möglich ist. Wenn du dich bedroht fühlst oder weiter unter Druck gesetzt wirst, solltest du Beweise sammeln und dich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen.
Das Verhalten des Mannes in diesem Fall könnte möglicherweise als unzulässige Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) betrachtet werden. Wenn er das Mädchen unter Druck setzt, eine hohe Summe zu bezahlen, um eine angebliche Forderung zu begleichen, könnte das als unrechtmäßiger Versuch gewertet werden, einen anderen zu einer Handlung zu zwingen, indem er droht oder Druck ausübt.
Zudem könnte in diesem Zusammenhang auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) relevant sein, falls er die Situation auf eine Art und Weise ausnutzt, die dem fairen Wettbewerb schadet oder wenn er unzulässige Forderungen stellt, die möglicherweise den Eindruck erwecken, dass es sich um eine rechtlich bindende Zahlungsverpflichtung handelt, obwohl dies nicht der Fall ist.
Es ist ebenfalls zu beachten, dass ein Schadensersatzanspruch nur dann besteht, wenn dieser rechtlich begründet und nachweisbar ist. Sollte der Mann also tatsächlich der Meinung sein, dass durch das Weitergeben des Workbooks ein Schaden entstanden ist, müsste dieser konkret und nachweisbar sein. In einem solchen Fall könnte er versuchen, über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), speziell § 823 BGB (Schadenersatzpflicht), rechtlich gegen die Person vorzugehen, die das Workbook weitergegeben hat, wenn eine tatsächliche Schädigung vorliegt. Jedoch würde dies in der Regel nicht über eine direkte Forderung oder eine Drohung geschehen, sondern vielmehr über ein gerichtliches Verfahren.
Die Forderung nach einer Spendenaktion ist jedoch keine rechtlich anerkannte Methode, um eine Forderung zu begleichen. Wenn er eine rechtliche Grundlage für seine Ansprüche hat, müsste er dies über die richtigen Kanäle tun, wie zum Beispiel eine Klage einreichen, wie es im Zivilrecht unter § 253 BGB vorgesehen ist. Auch wenn der Schaden in der Höhe von 10.000 Euro beansprucht wird, müsste dieser durch Beweise und Dokumentation nachgewiesen werden, was in einem Rechtsstreit vor einem Gericht geklärt werden würde.
Insgesamt lässt sich sagen, dass der Mann nicht auf diese Weise vorgehen kann, um seine Forderung durchzusetzen. Die Drohung und die Forderung, eine Spendenaktion zu organisieren, sind in keinem Fall eine zulässige oder rechtlich fundierte Methode, um eine Schadensersatzforderung zu stellen. Es wäre ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um in dieser Angelegenheit die richtigen Schritte zu unternehmen.
Sprecht miteinander anstatt elektronisch zu kommunizieren.
Den Erstellers dieses Dings verweise an das ;Mädchen, welches sein Dings in Umlauf brachte.
Also der Mann hat jetzt das Mädchen, das das Workbook in die Gruppe geschickt hat, direkt angerufen. Er hat ihr gesagt, dass sie bis heute Abend eine Lösung finden muss. Er verlangt, dass sie mindestens 10.000 Euro durch Spendenaktionen sammelt, um seinen angeblichen Schaden zu begleichen.
Ist das überhaupt legal? Darf er so etwas fordern?