Unkenntlichmachung einer Deutschlandflagge mit Bundesadler (als Wappen)

Bundeswappenadler - (Freizeit, Recht, Deutschlandflagge) Bundeswappenadler mit Balken - (Freizeit, Recht, Deutschlandflagge)

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Es kommt darauf an, welcher Adler auf der Fahne ist. Privatpersonen ist es nicht gestattet, die sogenannte "Bundesdienstflagge" zu verwenden, da diese den Bundesbehörden vorbehalten ist. Diese zeigt den deutschen Adler in einer ganz speziellen Ausführung auf einem sog. "Halbrundschild". Wenn Du eine solche Flagge besitzt und sie an oder vor Deinem Haus hißt, KANN es passieren, daß Du wegen Begehung einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld zahlen mußt, oder die Fahne eingezogen wird. In den meisten Fällen brauchst Du Dir aber keine Sorgen zu machen. Es muß schon wirklich der fälschliche Eindruck entstehen, daß sich in Deinem Haus eine Bundesbehörde befindet. Sonst gilt die Verwendung der Dienstflagge als "sozialadäquat". Wenn Du ganz sicher gehen willst, hisse die Dienstflagge nicht öffentlich. Der von Dir eingescannte Adler ist jedoch nicht der Adler der Dienstflagge. Ich vermute stark, daß Du gar keine richtige Dienstflagge hast, sondern die inoffizielle "Bundesflagge mit Wappen". Bei dieser Flagge ist der Adler in einem sog. "französischen Schild", der unten etwas spitz zuläuft. Diese Flagge ist eine reine Dekorationsflagge ohne hoheitliche Funktion. Offiziell existiert sie gar nicht. Sie ist quasi eine "Phantasieflagge", wenngleich sie stark verbreitet ist. Manchmal wird sie mit der Dienstflagge verwechselt. Mein Tip: Google mal "Bundesdienstflagge" und präge Dir die Form des Adlers und des Schildes ein. Alle schwarz-rot-goldenen Flaggen, die einen anderen Adler oder eine andere Schildform zeigen, sind keine Bundesdienstflaggen und Du darfst sie demnach auch als Privatperson öffentlich hissen.

Schneide den Vogel aus, sodaß ein Loch drin ist :-/

Genau das möchte ich nicht, denn dann zerfranzt das "Loch"!