Unfallwagen gekauft wer haftet?

2 Antworten

Nein, du könntest nur gegen den Verkäufer (3.) vorgehen.

Er wäre aber nur schuldig, wenn er den Unfall wissentlich verschwiegen hat.

Wusste er auch nichts davon, hast du nichts gegen ihn in der Hand.


Manuel100988 
Beitragsersteller
 16.05.2025, 13:42

Also müsste mir verkäufer Nummer 1-2 keine Auskunft geben ob der Wagen als Unfallwagen verkauft wurde ?

Nein, der es euch unfallfrei verkauft haft, haftet euch dafür.

Er muss dann selbst zusehen, wo er sich seinen Regress herholt.


grandy52  16.05.2025, 13:40
Nein, der es euch unfallfrei verkauft haft, haftet euch dafür.

Aber auch nur, wenn er nachweisbar davon wusste.

NoSite4oldmen  16.05.2025, 13:41
@grandy52

Nein. Dann ist es strafbar, wenn er davon wusste.

Er hat die Eigenschaft unfallfrei zugesichert und dann haftet er auch im Zivilrecht dafür.

Ob er davon wusste, interessiert nicht.

grandy52  16.05.2025, 13:45
@NoSite4oldmen

"Unfallfrei soweit bekannt". Wenn ihm der Unfall nicht bekannt war, hat der Käufer auch keinen Anspruch. Der Verkäufer hat wahre Angaben gemacht.

Manuel100988 
Beitragsersteller
 16.05.2025, 13:46
@grandy52

Irgendwer muss ja die Kohle von der Versicherung eingesackt haben.....

tryanswer  16.05.2025, 13:47
@NoSite4oldmen

Das gilt für Händler, bei privat gilt "gekauft wie gesehen". Nur Lügen darf auch der Privatverkäufer nicht.

tryanswer  16.05.2025, 13:50
@Manuel100988

Was auch rechtens ist, man kann sich einen Versicherungsanspruch auch ohne Reparatur auszahlen lassen.

NoSite4oldmen  16.05.2025, 13:51
@tryanswer

Nein, wenn er unfallfrei zusichert, steht das auch da.

Wenn er soweit bekannt schreibt, ist es ja schon eingeschränkt.

Wenn er einfach unfallfrei schreibt, sichert er das zu. Ob er weiß oder nicht.

tryanswer  16.05.2025, 13:53
@NoSite4oldmen

Der Gesetzgeber geht jedoch bei einer Privatperson davon aus, daß sie eine solche Beurteilung gar nicht vornehmen kann. "Unfallfrei" kann hier lediglich bedeuten, daß der Verkäufer selber keinen Unfall mit dem Fahrzeug hatte. Mehr kann er auf Grund seiner Expertise gar nicht zusichern.