Unfallwagen gekauft wer haftet?
Hallo, ein Freund hat einen Unfallwagen gekauft.
1. Besitzer bis 2024 Lufthansa
2. Besitzer Busunternehmen / mit Handel
3. Besitzer Privat (Der Verkäufer)
4. Besitzer (mein Freund)
Jetzt stellte sich heraus daß der Wagen einen Unfall hatte (In der Werkstatt). Der Privatverkäufer hatte ihn als Unfallfrei deklariert - soweit bekannt.
Es gibt einen Rapport mit Unfällen die bei der Versicherung abgerechnet wurden.
Diesen Rapport hatte ich angefragt - weiß allerdings gerade nicht wie das hieß.
Der Rapport enthielt Unfälle In der Zeit der Lufthansa und beim Busunternehmer.
Meine Frage: kann ich gegen jeden einzelnen Vorbesitzer vorgehen, bis die Wahrheit ans Licht kommt ?
Es geht hier um Schadensersatz.
2 Antworten
Nein, du könntest nur gegen den Verkäufer (3.) vorgehen.
Er wäre aber nur schuldig, wenn er den Unfall wissentlich verschwiegen hat.
Wusste er auch nichts davon, hast du nichts gegen ihn in der Hand.
Du musst dem Verkäufer (3.) nachweisen, dass er davon wusste.
Nein, der es euch unfallfrei verkauft haft, haftet euch dafür.
Er muss dann selbst zusehen, wo er sich seinen Regress herholt.
Nein, der es euch unfallfrei verkauft haft, haftet euch dafür.
Aber auch nur, wenn er nachweisbar davon wusste.
Nein. Dann ist es strafbar, wenn er davon wusste.
Er hat die Eigenschaft unfallfrei zugesichert und dann haftet er auch im Zivilrecht dafür.
Ob er davon wusste, interessiert nicht.
"Unfallfrei soweit bekannt". Wenn ihm der Unfall nicht bekannt war, hat der Käufer auch keinen Anspruch. Der Verkäufer hat wahre Angaben gemacht.
Irgendwer muss ja die Kohle von der Versicherung eingesackt haben.....
Das gilt für Händler, bei privat gilt "gekauft wie gesehen". Nur Lügen darf auch der Privatverkäufer nicht.
Was auch rechtens ist, man kann sich einen Versicherungsanspruch auch ohne Reparatur auszahlen lassen.
Nein, wenn er unfallfrei zusichert, steht das auch da.
Wenn er soweit bekannt schreibt, ist es ja schon eingeschränkt.
Wenn er einfach unfallfrei schreibt, sichert er das zu. Ob er weiß oder nicht.
Der Gesetzgeber geht jedoch bei einer Privatperson davon aus, daß sie eine solche Beurteilung gar nicht vornehmen kann. "Unfallfrei" kann hier lediglich bedeuten, daß der Verkäufer selber keinen Unfall mit dem Fahrzeug hatte. Mehr kann er auf Grund seiner Expertise gar nicht zusichern.
Also müsste mir verkäufer Nummer 1-2 keine Auskunft geben ob der Wagen als Unfallwagen verkauft wurde ?