Unfallverursacher streitet alleinige schuld ab?

9 Antworten

Ja, Angst solltest du bekommen.

Es passieren die unmöglichsten Dinge, wenn man es laufen läßt.

Dein Gegner hat bei deiner Gesellschaft einen Haftpflichtschaden eingereicht, was sein gutes Recht ist. Jeder darf das. Jedoch muß diese Behauptung auch belegt werden. Deshalb studieren beide Seiten zuerst mal die Ermittlungsakte der Polizei.

Nimmst du dir jetzt einen Anwalt, muß der auch erstmal in die Polizeiakte sehen. Es kann also dauern.

Ist bekannt ob gegen den Gegner ein Bußgeld verhängt wurde an Ort und Stelle?

im übrigen:

"...Wer dabei erwischt wird, wie er die Rechts-vor-links-Regel missachtet, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Gefährdet er dabei andere Verkehrsteilnehmer, werden schon 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig. Und kommt es gar zu einem Unfall, muss er mit 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt rechnen.

Darüber hinaus wird ihm mit großer Wahrscheinlichkeit zumindest ein Teil der Schuld am Unfall zugesprochen, was bedeuten kann, dass er evtl. für Sach- oder Personenschäden haften muss. Dies ist jedoch immer im Einzelfall zu betrachten und muss im Streitfall von einem Gericht geklärt werden. Mitunter kann auch der Unfallbeteiligte, dem die Vorfahrt genommen wurde, eine Teilschuld haben, wenn er z. B. mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war oder sich sein Vorfahrtsrecht durch aggressive Fahrweise erzwungen hat...."

(bußgeldkatalog.de)

Muss ich jetzt angst haben,das ich eine teilschuld habe und nur einen Teil von den Reparaturkosten bekomme?

Die Angst ist genau dann berechtigt, wenn du nicht schon längst bei einem Anwalt für Verkehrsrecht warst, der deine Interessen wahrnimmt, Akteneinsicht erhält, dich vor den juristischen Tricks der Versicherung schützt und obendrein auch alle Ansprüche neben dem eigentlichen Schaden einfordert. Es ist inzwischen System bei vielen Versicherungen geworden, diejenigen hemmungslos und teils gesetzwidrig über den Tisch zu ziehen, die in einer völligen Selbstüberschätzung glauben juristische Angelegenheiten selber erledigen zu können. Die Versicherungen warten dann nur auf Formfehler, um damit die Ansprüche zu kürzen oder Zahlungen jahrelang hinauszuzögern.

Und warum ich überhaupt nicht verstehen kann, wenn man in so einem Fall keinen Anwalt nimmt, liegt hauptsächlich darin, dass jeder das gesetzliche Recht hat, sich auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers einen Anwalt zu nehmen.

Wenn der Gegner sowas behauptet, dann muss er das auch beweisen, dass du schneller warst. Wenn die Polizei vor Ort nichts festgestellt hat, dann kann er das nicht hinterher behaupten.

Er muss beweisen, dass du schneller warst, du musst nichts beweisen.

Nun prüft die Versicherung mit der Polizei den Sachverhalt.

?????? Wurde denn die Polizei überhaupt hinzugezogen, so dass sie sich auch nur annähernd zum Sachverhalt äußern kann?