Unfallfrist?

5 Antworten

bis wann ich was bei der Versicherung eingereicht haben muss?

Du hast drei Jahre Zeit, um deinen Ansprüche geltend zu machen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Antje20567 
Fragesteller
 24.10.2022, 13:15

Hmm, bist du dir wirklich sicher dass das auch bei einem Unfallschaden der Fall ist? Da kann doch jeder Betrügen. Wenn mir in 2 Jahren an der Stelle nochmal jemand reinfährt und Fahrerflucht begeht... Dann geh ich zur Versicherung und melde einfach den 1. Schaden? Das kann ich mir nicht vorstellen.

Also nochmal zum Verständnis. Ich entscheide mich jetzt in 5 Monaten das ich den Schaden doch bei der Versicherung melde... Dann würde ich vom Unfallverursacher (seine Versicherung) trotzdem noch den Schaden bezahlt bekommen?

Wenn ich im Internet gucke steht jedes mal was von einer Frist von 7 Tagen.

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Du holst dir von deiner KFZ-Werkstatt einen Kostenvoranschlag und stellst somit deine Forderung.

Ob der Nachbar den Schaden mit seiner Versicherung reguliert, kann dir egal sein.

Dein Nachbar soll unverzüglich den Schaden seiner Versicherung melden. Er braucht trotzdem nicht über die Versicherung abwickeln sondern kann selbst zahlen.

Sollte der Schaden allerdings höher sein als er bezahlen kann, dann ist er auf der sicheren Seite, das die Versicherung deinen Schaden bezahlt.

Du bist dann natürlich auch sicher, nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Melde den Schaden sofort.

Du musst es ja dann nicht über die Versicherung abwickeln lassen.

Sofort nach Schaden ansonsten kann Versicherung sagen das ist später entstanden oder es ist schlimmer geworden


Antje20567 
Fragesteller
 24.10.2022, 12:45

Bei meiner Versicherung sofort. Und bis wann muss er das bei deiner Versicherung gemeldet haben? Kann ich mir danach "Zeit" lassen bis ich in der Werkstatt war oder muss er das auch schon vorher melden?

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wattdennnu2  24.10.2022, 12:48
@Antje20567
Bei meiner Versicherung sofort.

Deine Versicherung hat damit überhaupt nichts zu tun.

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