Unbewusst Fake Schuhe verkauft strafbar?
Hallo, ich habe neulich Schuhe von meinem Onkel geschenkt bekommen und sie für einen relativ niedrigen Preis auf Ebay Kleinanzeigen gestellt, jedoch ohne das Wissen, dass die Schuhe 1:1 nachgemacht sind. Das habe ich leider erst erfahren, nachdem ich die Schuhe verkauft habe. Der Käufer hat die Schuhe sogar abgeholt und hat soweit keine Beschwerden. Muss ich dem Käufer das sagen und ist das illegal? Ich habe in der Anzeige nicht erwähnt, dass die Schuhe sowohl Fake als auch original sind nur, dass ich sie geschenkt bekommen habe und sie verkaufe, weil sie mir zu klein sind.
Danke schonmal im Voraus.
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4 Antworten
Der kann zivilrechtlich die Erfüllung des Kaufvertrages durchsetzen, d.h. Originalware liefern oder geldlichen Ersatz leisten.
Wenn Du auf eBayKleinanzeigen Dinge zum Verkauf einstellst, dann erkennst Du auch die Nutzungsbedingungen/AGB an
Daher sollte man auch nur Dinge verkaufen, deren Herkunft aus autorisierten Vertriebswegen gesichert ist.
Mit der Dummennummer kommst Du da jedenfalls nicht weit, wenn der Käufer den BeschiXX bemerkt.
Der Handel mit gefälschter Markenware ist übrigens kein Kavaliersdelikt.
https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__143.html
Eine Anzeige kann Dir der Verkäufer auch noch reindrücken.
Wenn man dir glaubt, dass du wirklich nichts von der Faelschung wusstest und sie fuer echt gehalten hast, wird dir strafrechtlich nichts passieren.
Zivilrechtlich schuldest du dem Kaeufer aber natuerlich Originale. Der kann, wenn er die Faelschung bemerkt, Originale von dir verlangen oder, wenn du keine Originale liefern kannst, sich anderweitig welche besorgen und die Preisdifferenz von dir einfordern.
Das ist zwar nicht cool aber mach n ruhigen.
Wo kein Kläger da auch keine Straftat sagt man doch so irgendwie.
eigentlich hättest du es sagen müssen da die Verhandlung dann wahrscheinlich anders ausgesehen hätte aber du wusstest es ja selber nicht war ja ein Geschenk.
es ist zwar illegal glaube Ich aber einfach den Käufer Bescheid sagen