Umzug mit Schildkröten - wie läuft der Behördenkram ab?

2 Antworten

Soweit ich das hier sehe:

Meldepflicht:
... Auch wenn Sie als Halter mit dem Tier umziehen, müssen Sie Ihre neue Anschrift bekannt geben. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Tier unter diese Meldepflicht fällt, sprechen Sie uns bitte an oder informieren sich in der Artenschutzdatendank des Bundesamtes für Naturschutz...

https://www.rbk-direkt.de/dienstleistung.aspx?dlid=3732

und auch hier:

...Auch alle Veränderungen, wie Schlupf, Verkauf, Tod, Umzug, Verlegung des Freigeheges etc. sind auf der folglich beschriebenen gleichen Art und Weise zu melden. ...

http://www.schildkroeten-brandenburg.de/artenschutz.html

Du hast deine Schützlinge ja sicherlich bei deiner Naturschutzbehörde in SH angemeldet. Dort schickst du eine eine formlose Meldung hin, dass du deine Tiere wegen Umzug anmeldest.

In BW meldest du sie wieder an, indem du eine Kopie der gelben Vermarktungsgenehmigung mit Fotodokumentation an die neue Artenschutznehörde schickst.

Woher ich das weiß:Hobby – Züchte seit ca. 30 Jahren verschiedene Landschildkrötenarten