umzug in eine andere stadt ohne arbeit möglich?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, generell ist es so das das Amt nur das bezahlt was es muss. Wenn du also in einer zumutbaren Wohnung wohnst und das was du an mietkosten hast mit der neuen Bleibe nicht untebieten kannst wirst du schwer zustimmung bekommen. Was letztendlich heißt sie bezahlen das nicht. Den Umzug in eine andere Stadt können sie dir nicht verbieten. Solltest du einen job finden dort wo du hin willst liegt ein dringlicher Grund vor dort hinzuziehen und deine chance steigen deutlich höher das das Amt dies bewilligt und vor sind die Vermieter dann zufriedener wenn du ein Gehalt vorweisen kannst.

http://www.umzug.info/umzugskosten-arbeitsamt-erstattung.html

hier auch mal was zum nachlesen.

Du bist doch ein freier mensch du kannst hionziehen wo du willst, Sozialleisungen bek9ommst du auch im anderen ort weiter, wo es probleme geben könnte, wenn der Umzug nicht genehmigt wird: Kosten für den Umzug selber, sowie für die Mietkaution. Hier ging es um einen ähnlichen Fall mti Antwort eines Anwalts: Zunächst einmal kann das Job-Center Ihrer Schwägerin den Umzug nicht verbieten. Die Vorschrift, die für diesen Fall einschlägig ist, ist § 22 Absatz 2 SGB II. Dort heißt es:

„ Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind."

Bei der „Bescheinigung" des Job-Centers geht es also nicht um eine Zustimmung zu dem Umzug an sich, sondern um eine Zusicherung, dass nach dem Umzug die Kosten für die neue Wohnung übernommen werden. Da im Gesetz jedoch steht „soll" und nicht „muss", ist Ihre Schwägerin nicht verpflichtet, diese Zusicherung einzuholen. Auch bedeutet die Nicht-Erteilung der Zusicherung nicht, dass die Kosten für die neue Wohnung nicht übernommen werden. Wenn die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind, müssen sie vom Job-Center in Berlin übernommen werden, egal ob vorher eine Zusicherung erteilt wurde oder nicht. Hier kannst du weiter lesen: http://www.frag-einen-anwalt.de/Job-Center-verbietet-Umzug-__f11318.html Hoffe das hilft dir ein wenig.

Du kannst hinziehen, wo Du möchtest, aber Unterstützung wirst Du wohl keine erwarten können. Denn wie Du selber schreibst, sieht es ja auch am künftigen Wohnort nicht gerade "rosig" mit Arbeit aus. Von daher wirst Du die Umzugskosten wohl selber tragen dürfen.

Du kannst umziehen wohin und wann immer du willst. Das steht so in unserem Grundgesetz. Allerdings muss die neue Wohnung "angemessen" sein, damit das Amt die Kosten übernimmt. Unterstützung kannst du dann erwarten, wenn du schon vorher einen neuen Job in der neuen Stadt hast, aber nicht schon vorher, wenn du sozusagen "ins Blaue" umziehst. Auch kann es Probleme mit der Zuständigkeit zwischen alter und neuer ARGE geben. Du solltest auf einige Behördengänge gefasst sein und auch darauf, das du evtl. dein H4 später bekommst.

Ohne Genehmigung wird das Amt den Umzug nicht zahlen.