Ukraine Minijob?
HALLO ich hoffe euch gehts gut..
Ich habe eine Mutter die aus der Ukraine geflüchtet ist kennengelernt und sie hat ein großes Problem.. Sie bekommt Zeit Hartz 4 geld und hat über 2000€ schulden(hat sie von ein Freund geliehn um nach Deutschland Flüchtlen zu können) sie möchte gerne ein Minijob machen aber dann werden die 450€ doch vom Jobcenter abgezogen die Frage ist kann sie ein Minijob machen aber das Geld (Lohn) nicht auf ihrem Konto überweisenlassen damit das das Joncenter nicht weiss..? Oder wird sie erwischt? Also absolut keine Schwarzarbeit nur das Geld auf nem anderen Konto für 3 Monate lang bis sie ihre Schulden gezahlt hat.. und sie hat nur 4 Monate Zeit sonst zeigt er sie an ...
Ich habe ihr mehrmals angeboten die Schulden zu zahlen bzw auch das Geld zu leihen sie hat mein Angebot abgelehnt.. also wir fragen nicht nach Spende
+ sie hat keine volle Arbeitsgemehmigung also sie darf nur Minijob machen
ICH BITTE UM HILFE
2 Antworten
Ob sie das nun auf ein Konto oder auf die Hand bekommen würde spielt da keine Rolle, man hat eine Mitwirkungspflicht und muss dem Jobcenter unaufgefordert alle Änderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen melden und nachweisen.
Das Einkommen wird dann entsprechend auf den Bedarf nach Berücksichtigung von Freibeträgen und ggf. weiteren erhöhten nachweisbaren berufsbedingten Aufwendungen bei mehr als 400 € Bruttoeinkommen pro Monat angerechnet.
Es gelten die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, dass sind vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € bis 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € bis 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Bei 450 € Brutto wären das 170 € Freibetrag und die blieben dann ohne Anrechnung auf ihren Bedarf, wenn sie diese 450 € dann Brutto gleich Netto bekommen würde, dann blieben nach Abzug des Freibetrages max. 280 €, die dann von ihren Leistungen abgezogen werden dürften.
sonst zeigt er sie an
Wer will sie anzeigen und weswegen?
Hat sie Dir das so erzählt?
Was liegt Dir an der Frau, daß Du Dich derart für sie einsetzt?
Wenn sie das Geld am Jobcenter "vorbei" verdienen wollen würde, dann würde sie sich strafbar machen.
Falls sie tatsächlich bereits Arbeitslosengeld 2 bezieht, was meiner Kenntnis nach erst ab Juni 2022 möglich sein soll, dann muß sie den Verdienst beim Jobcenter angeben und darf leider nur bis zu 170 € davon mtl. behalten.
Dieser Freibetrag gilt zumindest regulär für alle Leistungsempfänger, und Sonderregelungen für Ukraine-Flüchtlinge wären mir nicht bekannt.
Wenn die Frau Dein Geld nicht annehmen, sondern arbeiten will, dann laß' sie halt.
Sie muß sich jedoch an die hier geltenden Regeln halten und braucht dann u.U. etwas länger zum Abzahlen.
Wenn man Schulden nicht rechtzeitig zurückzahlt, so hat dies i.d.R. keine strafrechtliche Relevanz. Zumindest nicht in Deutschland.
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