Ukraine Minijob?

2 Antworten

Ob sie das nun auf ein Konto oder auf die Hand bekommen würde spielt da keine Rolle, man hat eine Mitwirkungspflicht und muss dem Jobcenter unaufgefordert alle Änderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen melden und nachweisen.

Das Einkommen wird dann entsprechend auf den Bedarf nach Berücksichtigung von Freibeträgen und ggf. weiteren erhöhten nachweisbaren berufsbedingten Aufwendungen bei mehr als 400 € Bruttoeinkommen pro Monat angerechnet.

Es gelten die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, dass sind vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € bis 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € bis 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 € Brutto wären das 170 € Freibetrag und die blieben dann ohne Anrechnung auf ihren Bedarf, wenn sie diese 450 € dann Brutto gleich Netto bekommen würde, dann blieben nach Abzug des Freibetrages max. 280 €, die dann von ihren Leistungen abgezogen werden dürften.

sonst zeigt er sie an

Wer will sie anzeigen und weswegen?

Hat sie Dir das so erzählt?

Was liegt Dir an der Frau, daß Du Dich derart für sie einsetzt?

Wenn sie das Geld am Jobcenter "vorbei" verdienen wollen würde, dann würde sie sich strafbar machen.

Falls sie tatsächlich bereits Arbeitslosengeld 2 bezieht, was meiner Kenntnis nach erst ab Juni 2022 möglich sein soll, dann muß sie den Verdienst beim Jobcenter angeben und darf leider nur bis zu 170 € davon mtl. behalten.

Dieser Freibetrag gilt zumindest regulär für alle Leistungsempfänger, und Sonderregelungen für Ukraine-Flüchtlinge wären mir nicht bekannt.

Wenn die Frau Dein Geld nicht annehmen, sondern arbeiten will, dann laß' sie halt.

Sie muß sich jedoch an die hier geltenden Regeln halten und braucht dann u.U. etwas länger zum Abzahlen.

Wenn man Schulden nicht rechtzeitig zurückzahlt, so hat dies i.d.R. keine strafrechtliche Relevanz. Zumindest nicht in Deutschland.

Soviel zum Thema Anzeige ...