Überstunden einarbeiten?

3 Antworten

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Grundsatz: ArbN müssen so gestellt werden, als hätten sie gearbeitet

Bei dienstplanmäßiger Arbeit bemisst sich die Entgeltfortzahlung nach den im Dienstplan geplanten Stunden. Dabei sind dann auch geplante, aber aufgrund der Erkrankung nicht gearbeitete Mehrarbeits- oder Überstunden zu bezahlen.

Tarifvertraglich kann das ggf. abweichen.

Nein. Krankenstand deckt nur die reguläre Arbeitszeit.


DerSchopenhauer  01.11.2024, 00:25

nicht bei dienstplanmäßiger Arbeit, wenn Überstunden im Dienstplan stehen.

RandomName01  01.11.2024, 00:29
@DerSchopenhauer

Würde ich als reguläre Zeit bezeichnen und nicht als Überstunde.

Überstunde wäre alles über der planmäßigen Zeit. Geplant waren 8h, also wäre das regulär - außer es ist eindeutig als geplante Überstunden vermerkt.

Nein werden sie nicht. Im Krankheitsfall gilt nur die reguläre Arbeitszeit ohne Überstunden


DerSchopenhauer  01.11.2024, 00:24

nicht bei dienstplanmäßiger Arbeit, wenn Überstunden im Dienstplan stehen.