Übernahme in die aktive Wehrabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
Hallo Community, ich bin neu hier und direkt eine Frage. Also erstmal zu sachlage ich bin momentan 16 Jahre alt und bin in einer Freiwilligen Feuerwehr tätig. Vor 6 Jahren bin ich in eine Feuerwehr eingetreten die in einem anderen Landkreis als auch eben nicht meine Heimatstadt ist. Warum ich das damals getan habe hat verschiedene Gründe. Jetzt werde ich eigentlich nächstes Jahr aus der Jugendfeuerwehr in die Aktive Wehr also den Einsatzdienst übernommen jetzt habe ich aber angst das meine Wehrführung sagt das ich nicht übernommen werde, da ich in einem Ort wohne der in einem anderen Landkreis liegt und ich eben nicht in dem Ort wohne wo ich zur Feuerwehr gehe.
Meine Heimatstadt und der Ort wo ich wohne sind genau 4,32km entfernt Luftlinie. Mein Vater wohnt jedoch in dem Ort wo ich zur Feuerwehr gehe ist es denn dann erlaubt das ich dort zur aktiven Wehr gehe?
Um das alles bildlich darzustellen habe ich eine Skizze angefertigt :)
5 Antworten
Solche sonderfälle werden vom jeweiligen Kreis geregelt. Es sind häufig auch Doppelmitgliedschaften (Wohnohrt/Arbeitsplatz) möglich. Manche Kreise / Städte stellen dann dazu auflagen, wie zum Beispiel die regelmäßige Teilnahme an Übungsdiensten, auch wenn es nur die Wehr am arbeitsplatz ist. Das ganze ist auch vom Wohnort abhängig. In ländlichen Gebieten machen 4 km nicht soviel aus wie in einer grpßen Stadt. Ggf. ist natürlich auch ein Nachkommen nicht ausgeschlossen. Das ganze kannst du am sichersten mit der Wehrführung selbst klären.
Das wird dir hier niemand beantworten können.
Die genauen Regeln sind von Bundesland zu Bundesland, teils auch von Landkreis zu Landkreis, manchmal sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
In meiner Gemeinde kann man z.B. in der gesamten Gemeinde wohnen und muss nicht die Feuerwehr im Dorf nehmen. In der Nachbargemeinde muss man dort Mitglied in der Dorffeuerwehr, wo man auch wohnt im Dorf.
Am besten ist, wenn du da deinen OB fragst. Der wird das beantworten können.
Das muss wohl der Wehrführer klären, das sollte doch bekannt sein wo du wohnst. Das ist doch keine Entfernung, das geht doch noch in Ordnung. Bestimmt gibt es eine festgelegte Entfernung aber das sind nur 4 km, nicht 10.... frag die Leute einfach mal...
Ich denke schon das dass geht solange du rechtzeitig da bist wenn du angepipst wirsd . Sonst wärest du auch nicht in der Jugendfeuerwehr wäre das ein Problem wo du wohnst. Um ganz Sicher zu gehen frag bei deinem nächsten Jugendfeuerwehr übung deinen Betreuer oder Gruppenführer . Ich hoffe du kannst damit was anfangen ! P.s achte bitte nicht auf meine Rechtschreibung die ist nicht so gut.
Muss das Landesfeuerwehrgesetz bzw. die örtliche Satzung regeln. Der Grundsatz ist das nur Personen die am Ort ansässig sind oder am Ort arbeiten in die Wehr dürfen. Meist kann aber der Feuerwehrausschuss eine Ausnahme billigen.