Übelkeit in der Schule?

19 Antworten

Entgegen vieler Antworten hier ist es keine Verletzung der Aufsichtspflicht, einen Schüler nach Hause gehen zu lassen, wenn er das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Du hast keine Altersangabe gemacht, aber sofern die Schülerin auch sonst allein nach Hause geht und einen Schlüssel besitzt, steht dem nichts entgegen. Es sei denn, die körperliche oder geistige Verfassung lässt es nicht zu, die Schülerin ohne Begleitung zu entlassen.

Dass man die Schule, den Lehrer oder eine Klassenarbeit zum Ko tzen findet, kommt natürlich auch vor, daher müsste darauf geachtet werden, ob diese Symptome häufiger auftreten ;-)

Aber so wie du es beschreibst, handelt es sich um einen der Infekte, die z.Zt. stark im Umlauf sind...Wer in diesem Fall die Schülerin zu Maßnahmen zwingt, die den Krankheitsverlauf erschweren, verletzt die Fürsorgepflicht. Die Schülerin kann sich mit vollem Recht diesen Anordnungen widersetzen.

Kommt doch darauf an, wie oft so eine "Ausrede" gebraucht wird! Wenn das bei jeder oder jeder 2. Arbeit passiert, würde ich das auch für eine "faule Ausrede" halten ;-P

zu 1: Nein zu 2: Er wird nix machen koennen, erkläre es ihm wenn du wieder kommst 3: nein

die Frage ist nur, ob du simulierst oder ob es dir wirklich schlecht geht und das merkt man sofort - und dann wird dich auch sicher niemand zwingen

an Gerdblohm: ich hab das zwar schonma geschrieben, aber falls du das nicht gelesn hast hier nochma

Oje da kam das jetzt echt zu ein paar Missverständnissen... Es ist so, dass das alles eigendlich zusamenhängt und ich meinte auch ob man währen einer Klassenarbeit ... jetzt mal zu Aufklärung: Es geht darum, dass meiner Freundin vor der Arbeit nicht geglaubt wurde, dass es ihr schlecht ging, dann ist sie während der äarbeit rausgerannt und der Lehrer hat sie hinterher richtig angemeckert und sie hat sich dann auch übergeben, durfte aber nicht nach Hause, weil sie niemanden erreichen konnte ... Deswegen die Fragen!