Truppmann TM1 (NRW)

2 Antworten

In der Regel ist es nicht notwendig, Lehrgänge bei Neueintritt oder Wechsel der Wehr zu wiederholen.

Innerhalb eines Bundeslands ist das meist sowieso kein Problem. Beim Wechsel in ein anderes Bundesland sollte/muss auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt sein, dass der Lehrgang bzw. die Ausbildung nach der FwDV durchgeführt worden ist. So lässt sich der Inhalt dann anrechnen. Ist dies nicht vermerkt, dann sollte die Konformität gesondert von der ausbildenden Stelle bestätigt werden.

Letztendlich entscheidet das aber immer die (neue) Wehr.
Du schreibst ja, dass Du 2001 Deinen Truppmann gemacht hast. Wie lange warst Du nun nicht mehr aktiv? Wenn Du beispielsweise kurz nach Deinem Truppmann ausgetreten bist und erst jetzt, nach 24 Jahren wieder den aktiven Dienst aufnehmen möchtest, dann würde ich persönlich als Führungskraft Dich die Grundlehrgänge wiederholen lassen. Denn in der Zeit dürfte zu viel in Vergessenheit geraten sein, davon einmal abgesehen, dass sich das ein oder andere in der Zeit auch verändert hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

DanielLiebig 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 12:56

Danke für dein Feedback

Nein.

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwehr seit 1992. Derzeit Wehrführer einer FF in RLP.

DanielLiebig 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 14:57

SuperKuhnibert4 danke für deine Antwort.

Könnte ich dann zum AGT ausgebildet werden?