Trotz Wiedereingliederung mit Stechuhr Arbeiten?
Hallo liebe Gemeinde,
ein Familienmitglied befand sich bis vor kurzem noch in der Wiedereingliederung.Der Arbeitgeber hat verlangt in der Wiedereingliederung mit Stechuhr zu arbeiten.Mein Familienmitglied kam dadurch ins -! Als er beim Teamleiter und Personalchefin nachfragen wollte,warum Er so viele Minusstunden hat,wurde er von beiden Stehengelassen.Es dürfte doch bekannt sein,das man in der Wiedereingliederung nicht auf die volle Stundenzahl kommt,und trotzdem soll man mit Stechuhr Arbeiten.Der Teamleiter und Personalchefin lachen sich jetzt kaputt!Vor der Wiedereingliederung war er noch im +!Was kann man noch tun?
6 Antworten
In der Wiedereingliederung arbeitest du das, was gemeinsam vereinbart wurde. Wenn da nichts vereinbart wird, hast du natürlich deine vollen Stunden zu erbringen.
Man sollte in der Wiedereingliederung die zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber schriftlich im Wiedereingliederungsplan vereinbarten Stunden auch ableisten.
Dazu muss natürlich auch die Arbeitszeit z. B. mittels Zeiterfassungssystem erfasst werden. Wie will man denn sonst nachweisen, dass man die Zeiten auch geleistet hat?
Das Zeiterfassungssystem muss für den Arbeitnehmer während der Wiedereingliederung auf die zu erbringenden Zeiten umgestellt werden. Muss er lt. Wiedereingliederungsplan 4 Stunden arbeiten, dann darf im Zeiterfassungssystem auch nur eine Sollarbeitszrit von 4 Stunden stehen.
Der Hsusarzt hat den Plan in Abstimmung mit dem Patienten geschrieben.
Unterschrieben haben: Arzt, Arbeitnehmer, Krankenkasse, Arbeitgeber.
die Stelle wechseln. oder erstmal:
erkundigen, welche Recht er bei welcher Art von Wiedereingiederung hat, bezogen auf die Stundenzahl, die er leisten sollte. Das wissen wir alles nicht.
Beim Betriebsrat nachfragen, Rechtsberatung holen, bei krankenkasse nachfragen (Stichwort Wiedereingliederung), bei der Gewerkschaft nachfragen.
Wenn es eine Wiedereingliederung gibt, ist das ärztlich Bescheinigt und Zeiterfassung macht natürlich Sinn, es gibt eine gesetzliche Vorgabe dazu. NUR bezahlt wird der Arbeitnehmer während einer Wiedereingliederung nicht vom Arbeitgeber sondern von der Krankenkasse somit können auch keine Minusstunden auflaufen.
Er bekam Krankengeld in dieser Zeit!Gehalt bekommt er erst seitdem 1.7 wieder!
Sofern vorhanden, den Betriebsrat kontaktieren. Oder von einem Anwalt beraten lassen
Dankeschön, Betriebsrat gibt es. Rechtschutzversicherung ist auch vorhanden!
Das war auch so.Der Hausarzt hat die Stundenzahl festgelegt!