Hamburger Modell mit neuem Arbeitsvertrag?

2 Antworten

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Juristisch ist es so: wenn der AG zustimmt, dann geht es, er kann aber auch ablehnen.

Erstmal die Frage, ob du abwarten möchtest, ob es mit der neuen Arbeitsstelle klappt. Wenn nein - nicht weiter grübeln.

Wenn ja - folgendes Problem: erfährt er erst nach der Einstellung von der Wiedereingliederung, könnte er sich getäuscht fühlen. Als Alternative würdest du auf die WE verzichten. Das wäre für mich etwas, was auf keinen Fall in Frage käme (ich habe auch mal nach so einer Reha langsam wieder angefangen).

Ich würde mit dem potentiellen neuen Arbeitgeber vorher reden, ob er das mitmachen würde. Es kann ja sein, dass er es für die Einarbeitungszeit okay findet. Und du würdest wissen, dass du offensichtlich einen AG gefunden hast, der in diesen Dingen okay ist und der an dir wirklich interessiert ist.

Wie schwer ist es denn, einen neuen Job zu finden in deinem Bereich und mit deinen Voraussetzungen?

ereste  24.08.2011, 12:00

Möglich auch: mit der Arbeitsagentur reden. Dort ist "Eingliederung, langsam anfangen" usw ja auch ein Thema - und es könnte sein, dass die Vermittler entsprechend Fühler ausgestreckt haben und evtl. Firmen kennen. Manche Firmen machen gerade so etwas gerne mit, weil sie zunächst bezuschusst werden.

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biege  24.08.2011, 12:07
@ereste

Das wäre natürlich ein schlagendes Argument für den AG. Aber wird denn die Lohndifferenz nicht vom Arbeitsamt getragen?

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ereste  24.08.2011, 12:51
@biege

Ja, das wäre bei dem Weg über die Arbeitsagentur.

Während der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell ist es anders, für den AG sogar noch besser (du gilst als Krank und bekommst, wenn die Reha über die Rentenversicherung gelaufen ist - was ich bei dir vermute-, Übergangsgeld).

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Der Arbeitgeber muß dem Modell zustimmen. Wenn er das tut, steht dem nichts im Wege.

Verpflichtet ist er aber nicht dazu.

Siehe auch Google!