Trotz Sehschwäche Privatpilot?

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Hallo,

die Zahl der zugelassenen Fliegerärzte hier bei GF tendiert doch eher gegen Null. Wer also soll hier per Ferndiagnose und eingehende Untersuchung sagen können, ob es zum Fliegen reicht?

Deshalb hier zumindest mal Hinweise auf die geltenden Vorschriften, aber ob es reicht oder nicht, erfährst Du nur bei der flugmedizinischen Untersuchung.

Da ist als erstes die EU-Verordnung 1178/2011. Hier gilt "ANHANG IV [TEIL-MED] (Seite 2011R1178 — DE — 08.04.2012 — 000.003 — 204)

ABSCHNITT A - ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN und dann

ABSCHNITT B - ANFORDERUNGEN FÜR TAUGLICHKEITSZEUGNISSE FÜR PILOTEN (Seite 209)

  1. UNTERABSCHNITT 2 - Medizinische Anforderungen für Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 und Klasse 2 (Seite 211)

MED.B.070 Sehorgan (Seite 219)

b) Untersuchung

  • (1) Für ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1: (Hier stehen die Werte für Berufspiloten)
  • (2) Für ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2: (Hier stehen die Werte für Privatpiloten)

h) Bewerber mit:

  • (1) Astigmatismus; (Das wäre für Dich wichtig, weil Du "cyl." angegeben hast. Der Wert kommt mir aber unrealistisch hoch vor. Bei der Bundeswehr darf er 1,00 nicht überschreiten, bei der Klasse 1 nicht mehr als 2,00. Bist Du sicher mit der Angabe? Beim Astigmatismus wird in den Vorschriften nie ein "-"angegeben.)

  • (2) Anisometropie

können vorbehaltlich einer zufrieden stellenden augenärztlichen Beurteilung als tauglich beurteilt werden."

Und in der Vorschrift für die Fliegerärzte, den "Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-MED" findest Du in "Section 3 - Specific requirements for class 2 medical certificates" auf Seite 37 das Thema AMC2 MED.B.070 Visual system

Alle Vorschriften kannst Du über das LBA finden. Dort gibt es unter "Flugmedizin" auch eine Liste der zugelassenen Fliegerärzte, auch mit Vermerk, welche davon ene Erstuntersuchung nach Klasse 2 machen dürfen.

Gramppi1998 
Fragesteller
 17.07.2014, 09:56

ja bin mir sehrsicher hab ein augenärztliches Atest und seit kurzem auch eine Brillemit dieser Stärke

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rudim1950  17.07.2014, 16:35
@Gramppi1998

OK, habe bei mir mal geschaut; ja, es gibt auch "cyl." als Minus, aber wie gesagt, ist in den Vorschriften für die Berufsfliegerei immer nur ein postiver Wert angegeben, also sind Minuswerte nicht erlaubt.

Bei der Privatfliegerei sieht das anders aus. Hier sind für Refraktionsfehler im Gegensatz zur alten JAR-FCL 3 keine Grenzwerte mehr angegeben.

Es könnte also klappen. Entscheiden tut dies aber ein Flugmediziner.

Und danke für den Stern und sorry for cufusion. Viel Erfolg!

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Bei der fliegerärztlichen Untersuchung wird nicht nur geprüft, ob Du kurz- oder weitsichtig bist, sondern es werden noch eine Reihe weiterer Kriterien untersucht wie z.B. Gesichtsfeld, Sehen bei Nacht, das Erkennen von Farben usw. Wenn Du Dir wegen deiner Sehfähigkeit nicht ganz sicher bist, ob diese für das Medical 2 ausreichend sein sollte, dann lade Dir das Formblatt "Augenärztlicher Untersuchungsbericht" von der Seite des LBA herunter und lasse die aufgeführten Kriterien von Deinem Augenarzt prüfen. Diesen Untersuchungsbericht legst Du einem Fliegerarzt vor. Sollte er grünes Licht geben, dann kannst Du ggf. die weiteren fliegerärztlichen Untersuchungen vornehmen lassen. Wenn der Fliegerarzt Dir das Medical 2 ausstellt, dann kannst Du mit der Ausbildung für die Privatpilotenlizenz beginnen. Ggf. könnten deine körperlichen Voraussetzungen sogar für das Medical 1 reichen. Das könntest Du bei der Gelegenheit mit dem Fliegerarzt besprechen.