Fliegen trotz Kurzsichtigkeit?

3 Antworten

Schau mal bei Lufthansa oder so, wie die Anforderungen für die Augen sind. 6 sind schon verdammt krass, ich habe auch Kurzsichtigkeit aber nur 0.8 im linken und 1.0 im rechten Auge. Also trotz Brille habe ich immer noch so "gute" Augen, dass ich augen-technisch Kampfpilot werden könnte.

Aber bei dir sieht das mit der Brille sehr krass aus. Und Augen lasern kann man. Ich weiss aber nicht wie das aussieht in Deutschland aber in der Schweiz nimmt dich weder die militärische Luftfahrt, noch irgendein ziviles Passagierflugzeugunternehmen, weil in der Schweiz darf man nicht in die Luft mit gelaserten Augen weil man bisher noch zu wenig Erfahrung mit dieser Methode gemacht hat.

Da sind sie wieder, unsere drei Probleme:

1. Die Erstuntersuchung für Berufspiloten (und ich nehme mal an, darum geht es Dir) darf nur ein Aero Medical Center vornehmen. Das aber heißt, dass Du alle Antworten von uns GF-Hobby-Flumedizinern nach dem Motto "Geht/Geht nicht" in die Tonne treten kannst. 

Was genau erwartest Du also von uns? 

2. Der Visus ist ja nur ein Punkt von rund einem Dutzend alleine für das Auge. Dazu gehören auch Untersuchungen auf Astigmatismus, Dämmerungs-, Nacht-, Farb- und räumliches Sehen und auf Augenkrankheiten, die einen Bewerber vom Pilotenjob ausschließen.

3. Ein paar Fakten: Die EASA-FCL ist ziemlich großzügig. Sie lässt bei der Erstuntersuchung für ein Klasse 1-Medical für Berufspiloten einen Visus pro Auge von +5,0/-6,0 dpt zu. Damit wärest Du mit einem Auge fit, mit dem anderen nicht. Siehe hier:

"Subpart B - Specific requirements for class 1, class 2 and LAPL medical certificates":

"AMC1 MED.B.070 - Visual system (zuerst kommt hier das Klasse 1 Medical)

(d) Refractive error

(1) At initial examination an applicant may be assessed as fit with:

(i) hypermetropia not exceeding +5.0 dioptres;

ii) myopia not exceeding -6.0 dioptres;

iii) astigmatism not exceeding 2.0 dioptres;

iv) anisometropia not exceeding 2.0 dioptres

provided that optimal correction has been considered and no significant pathology is demonstrated."

Diese Werte dürfen also auch mit optimaler Korrektur keinesfalls überschritten werden.

Die Airlines können natürlich strengere Toleranzen ansetzen, denn Du sollst ja rund 40 Jahre fliegen; da muss noch genug „Luft“ für die Folgeuntersuchungen drin sein.

Bleibt eine Laser-OP. Die ist laut FCL, entgegen den hier geäußerten Kommentaren durchaus erlaubt, muss - und sollte - aber vorher mit den Flugmedizinern abgesprochen werden.

Es gibt im Prinzip drei OP-Arten:

a) Lasek (Laser epithelial keratomileusis): Verbesserung der Sehschärfe, aber Einschränkung der Sehqualität (Dämmerungssehen, Lichtblendung)

b) Lasik (Laser in situ Keratomileusis ): Sehvermögen schneller wiederhergestellt, weniger schmerzhaft, höhere Komplikationsrate

c) PRK (Photorefractive Keratectomie): Pro Dioptrie 15 Mikrometer Hornhautabtrag. Risikoärmer, größere postoperative Schmerzen, längere Heildauer, erfüllt aber selbst die Anforderungen der Bundeswehr an Kampfjetpiloten.

Aber: Noch immer (meine Info vom LH-Arzt aus 2015) liegen keine wirklich belastbaren Studien der Nachteile einer Laser-OP vor. Der Bw ist das egal, da die Mindestverpflichtungszeit 16 Jahre beträgt. Hörst Du dann mit der Militärfliegerei auf und wirst Du danach blind, fällst Du unter die Kategorie „Kollateralschaden“.

In der Zivilfliegerei sieht das aber wegen der langen „Verpflichtungszeit“ von rund 40 Jahren anders aus. Da mag man solche Risiken gar nicht. Das heißt nicht, dass es nicht geht, nur ist jede hier gemachte Aussage für die Katz.

Beim Militär gelten übrigens folgende Werte:

Info vom Youtube-Kanal der Bw ca. Juni 2015, wo ja die jugendlichen Möchtegern-Fighter-Pilots an den Lippen (bzw. der Tastatur) der Presse- und Informationsoffiziere hängen:

„Obergrenzen: Kurzsichtig (KS), Weitsichtig (WS), Hornhautverkrümmung (HV)

Grenzwerte für Hubschrauberpiloten: +3,0 WS /-3,0 KS / 2 HV

Grenzwerte für Jetpiloten +2,0 WS /-1,5 KS / 0,5 HV.

Laserbehandlung ist eine Möglichkeit, sollte aber 1 Jahr vor der Bewerbung abgeschlossen sein.

Weitere Einschränkungen können sich durch mangelndes 3D-Sehen oder eine Farbsehschwäche ergeben. Abschließend kann das aber nur der Ärztliche Dienst (hier ist das FMI gemeint) während der Einstellungsuntersuchung beurteilen.“

Die EASA-FCL, TEIL-FCL und TEIL-MED, gibt es bei der EASA zum Download. Oder Du wendest Dich an das Referat L5 „Flugmedizin“ des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).

So, das waren die nachprüfbaren Fakten. Willst Du von vornherein auf eine Karriere verzichten, bewirb Dich nicht. Ansonsten gilt, wie immer: Bewerben und den Fachleuten die Entscheidung überlassen, nicht den Amateuren.