Trennung während Elternzeit, Bürgergeld?

2 Antworten

Als bedürftige Person, kannst Du trotzdem die volle Elternzeit ausnutzen, Bürgergeld beantragen, ohne dass Dich jemand in Richtung Aufnahme einer Tätigkeit "zwingt".

Allerdings ist Dir gegenüber vorrangig der Kindsvater zum Unterhalt verpflichtet - Betreuungs-/ Trennungsunterhalt.

Zuallererst stehen Unterhaltsansprüche im Raum. Trennungsunterhalt, Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt.

Erst wenn das nicht reicht und kein eigenes Einkommen vorhanden ist, geht's ans Bürgergeld.