transporter mit lkw zulassung?
moin ich hab mir vor 1 jahr ein transporter als privat pkw gekauft die sache ist nur der ist als lkw zugelassen da hab ich gehört das man mit den transporter mit hänger nicht sonn und feiertags fahren darf ist das nur gewerblich bedingt ? oder wie ist das wenn ich den als privat pkw habe und dann mit hänger fahre ? weil ich mir ab und zu den firmen hänger ausleihe ist halt auch die frage ab wann zählt man als gewerblich schon wenn man mit privat pkw ein hänger zieht der über eine firma angemeldet ist ? und stimmt dass das man mit der lkw zulassung keine kilometer grenze hat ? gruß max
3 Antworten
da hab ich gehört das man mit den transporter mit hänger nicht sonn und feiertags fahren darf ist das nur gewerblich bedingt ?
Das betrifft gewerbliche Fahrten und die dazugehörigen Leerfahrten, abgesehen von einer Palette an Ausnahmen (siehe § 30 StVO).
Aber ja, dein Fahrzeug ist als LKW zugelassen, also darf bei gewerblichen Fahrten an Sonn- und Feiertagen kein Anhänger gezogen werden. Unabhängig vom zGG deines Fahrzeugs.
oder wie ist das wenn ich den als privat pkw habe und dann mit hänger fahre ?
Man hat nicht "einen LKW als Privat-PKW". Sondern in den Fahrzeugpapieren steht eingetragen, dass das Fahrzeug entweder ein PKW oder ein LKW ist. Wenn es ein LKW ist, ist es kein PKW ;)
Aber wenn die Fahrt privat ist, ist sie ebenfalls nicht vom Sonntagsfahrverbot betroffen.
zählt man als gewerblich schon wenn man mit privat pkw ein hänger zieht der über eine firma angemeldet ist ?
Naja, wenn du bei Obi übers Wochenende einen Anhänger mietest um damit deine Gartenabfälle wegzubringen, ist der Anhänger ja auch auf Obi zugelassen und es ist eine private Fahrt.
Schwierig könnte es werden, wenn es keinen privaten Mietvertrag gibt und die transportierten Güter auch noch sehr ähnlich zu dem sind, was der Gewerbebetrieb so zu transportieren hat (z.B. eine Zimmerei und du transportierst Bauholz).
und stimmt dass das man mit der lkw zulassung keine kilometer grenze hat ?
Ich habe jedenfalls noch nie von einer gehört.
Der Transporter ist ein LKW, so bestimmt der Fahrzeugschein, und somit ist er so zugelassen, wie es möglich ist. Keinesfalls aber als PKW, wie auch.
Der Anhänger darf schonmal mit B Schein nicht schwerer als 750kg zGG haben, wenn das Gespann insgesamt über 3,5t hätte.
Und es ist egal ob gewerblich oder privat...als LKW zugelassen darf man sonntags nicht mit Hänger fahren. Da hams nicht nur einen meiner Motorsportkumpels aufm Rückweg von der Rennstrecke erwischt.