Trägodie und Abbruch der Klassenfahrt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuerst einmal bleibt jeder auf seinen Kosten sitzen. Wenn ein Täter ermittelt wurde, kann man den Verursacher versuchen zu verklagen. Nur sollte dort auch was zu holen sein und den Prozess muss man auch gewinnen. Sonst kommen die Prozesskosten noch obenauf.

Sowas gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.

maxundmogli 
Fragesteller
 11.03.2024, 21:26

Nein aber es wurde in dem Fall nicht freiwillig abgebrochen?

Sondern das wird dann seitens der Schule für alle abgebrochen.

Es muss nicht immer einen Täter geben. Es gab mehrere Fälle , wo es aber hieß, Aufsichtspflicht verletzt, oder , mangelnde Sicherheitsvorkehrungen an Spielgeräten

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Realisti  13.03.2024, 08:42

Danke für den *

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Keine Ahnung. Ist in der Situation sicherlich ein nachrangiges Problem