Tochter fast 15 möchte nicht zum Vater alle 14 Tage?

6 Antworten

Die Tochter sollte keinesfalls gezwungen werden, ihren Vater zu besuchen, vor allem wenn sie das überhaupt nicht möchte.

Wenn gutes Zureden da nicht hilft, sollte man keinerlei Druck ausüben.

Sie ist in einem Alter, wo die diese Entscheidung selbst treffen darf.

Sprich mit dem Jugendgericht. Können Kinder nicht ab 14 selbst entscheiden? Ich weiß das nicht, glaube es aber gehört zu haben. Das Jugendgericht weiß es ganz genau.

hmm, ich habe mit sowas nicht direkt zu tun, aber soweit ich mitbekommen habe, sind Kinder iwann in einem Alter selbst zu entscheiden, wie häufig und welcher Art der Kontakt sein soll...auch zB ob man vllt die WohnSituation ändert.

Allerdings müsste man sowas dann neu und gerichtlich festlegen.

Hamster361 
Fragesteller
 06.09.2021, 14:41

Danke meine Anwältin habe ich schon in Kenntnis gesetzt und hat noch Urlaub

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Spikeman197  06.09.2021, 15:17
@Hamster361

Ja, muss man dann sehen und regeln, ob das ab 15, oder vllt erst ab 16 der Fall ist. Vorher wird halt etwas über den Kopf hinweg entschieden, außer es gibt extreme Gründe, die dagegen sprechen. Aber je älter die Kinder sind, desto mehr 'Freiwilligkeit' und 'Überzeugung' und desto weniger 'Elternrechte' stehen dahinter. Bei jüngeren wird eben auch häufig unterstellt, dass diese vom jeweils anderen Elternteil (negativ) beeinflusst werden. Jugendlichen wird dagegen eher zugetraut, eine eigenständige und vernünftige Entscheidung zu treffen. Wenn der KV sich keine Mühe gibt und 'nur' auf sein 'Recht' pocht, dann hat das Kind verständlicher Weise iwann keine Lust mehr und der KV darf nur noch bis zum AusbildungsEnde zahlen...Pech!

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lance837  06.09.2021, 15:56

yup ab 18

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laut § 1684 haben Kinder (also bis 14 Jahre) das RECHT, nicht also die PFLICHT, Umgang mit beiden Elternteilen zu pflegen.

Deine Tochter ist bereits 15. Sie kann machen, was ihr beliebt. Das Gesetz ist eindeutig.

5432112345  06.09.2021, 14:49

Es muss trotzdem überprüft werden. Die einfache Aussage der Tochter reicht jedenfalls nicht aus.

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Hamster361 
Fragesteller
 06.09.2021, 14:56

Ja das habe ich auch gelesen, die wird am 21.09 15 Jahre. Somal sie mitbekommt das ihr Vater am Tag zum Nachmittag und Abend viel Bier trinkt und meine Tochter zu 80% behindert ist

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lance837  06.09.2021, 15:56

nein das kind kann nicht machen was ihr beliebt.

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Da muss das Familiengericht ran. Beantragt, am besten mit einem Anwalt, eine Überprüfung des Umgangsrechtes um die geänderten Bedürfnisse der Tochter stärker zu berücksichtigen.

Ab 14 Jahren hat auch das Wort des Kindes ein hohes Gewicht bei solchen Entscheidungen. Das Umgangsrecht ist immerhin ein Recht des Kindes, nicht des Vaters.

Ansonsten kann auch das Jugendamt vermitteln, hat aber keine Entscheidungsgewalt.

lance837  06.09.2021, 15:55

den anwalt bezahlst du? sicherlich wird das kind gehört, allerdings ist ein lamentieren nach langeweile eben kein grund umgang zu beenden. dann muss was schlüssiges kommen und das erscheint hier nicht

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5432112345  06.09.2021, 18:11
@lance837

Schonmal was von Rechtschutzversicherungen gehört?

Wir reden hier nicht über den Wunsch der Mutter, die das Kind vor Schaden durch den Vater bewahren möchte, sondern darüber, dass die Tochter selbst keinen Umgang wünscht. Sie ist 15, dass kann und darf sie bereits selbst entscheiden - egal was ihre Gründe dafür sind. (Was nicht heißt, dass die Gründe nicht erörtert werden.) Wenn der Vater ihr keinen Anlass gibt sich bei ihm wohl zu fühlen, dann muss man das Kind auch nicht zum Umgang zwingen.

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lance837  07.09.2021, 08:31
@5432112345

sie entscheidet garncihts, sie wird gehört und muss dies begründen. kann sie das nicht, passiert nix weiter und alles ist wie immer. der vater ist nicht verpflichtet wohfühlaspekte zu schaffen, nur weil kind sich langweilt

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5432112345  08.09.2021, 09:34
@lance837

Ab dem 12. Lebensjahr (habe mich oben mit 14 geirrt) dürfen Kinder nicht mehr gegen ihren Willen zum Umgang mit einem Elternteil gezwungen werden, wenn dieser Wille gefestigt ist. Die Gründe werden erörtert um nachzuvollziehen, ob der Wille intensiv und stabil ist. Ob die Gründe an sich objektiv nachvollziehbar sind spielt dabei keine Rolle.

Sie muss ihren Willen begründen und das kann sie auch:

Es ist langweilig, er schnauzt viel herum, wenn sie da ist sind sie meistens nur im Garten usw, verbietet in der Zeit wo sie beim ihm ist den Kontakt zur Kindesmutter.

Die Gründe sind von Dauerhaftigkeit geprägt und sprechen damit dafür, dass der Wille der Tochter sich über einen längeren Zeitraum entwickelt hat und auch bestehen bleiben wird. Etwas anderes wäre es wenn die Gründe nur temporär vorliegen, wie z. B. wenn er sie beim letzten Mal ausgeschimpft hat oder ihr das aktuelle Zeugnis peinlich ist.

Sicher, er ist nicht verpflichtet dafür zu sorgen, dass sich die Tochter nicht langweilt - nur schafft das eben kein Recht auf Umgang gegen den Kindeswillen.

Das Gericht hat auch mehr Möglichkeiten als den Umgang direkt komplett zu untersagen, je nach Einschätzung kann es auch zu Auflagen kommen. Z. B. dass sich beide nur noch in Begleitung eines Jugendamtmitarbeiters auf neutralem Boden treffen um zu schauen ob sich die Situation dadurch bessert.

Wenn der Vater dann den Schuss nicht hört und mit seiner Tochter nichts unternimmt oder sich nicht mit ihr beschäfftigt, dann kann er gerne weiterhin auf seine Nicht-Pflichten pochen - nur eben ohne seine Tochter.

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