Tiefgarage zu eng?

10 Antworten

Sorry aber Du weißt dass Du so ein Monsterauto fährst .

Das muss man vorher ausmessen oder am besten testen .

Du hast einen Mietvertrag gemacht und da stehen auch die Kündigungsfristen drin .

Wenn Du mit den Fristen nicht einverstanden bist , kannst Du natürlich den Vermieter ansprechen . Aber große Hoffnungen würde ich mir da nicht machen , vorzeitig aus dem Vertrag raus zu kommen .

Wenn Du eine Garage anmietest schaust Du ja auch vorher , ob Dein Auto da rein passt . Und wenn noch fremde Fahrräder in der Garage stehen wird es noch enger .

Da hast Du leider vorher nicht aufgepasst :(

1. Selbst schuld, wenn du dir so ein Dickschiff holst und nicht vorher ausmisst wie der Tiefgaragenstellplatz im Vergleich dazu ausfällt

2. Kann niemand etwas dafür, das du schlicht mit dem ein- und ausparken überfordert bist

3. Du musst die Kündigungsfrist einhalten, fristlos kannst du definitiv nicht kündigen

Das solltest du vorher abmessen. Normalerweise kannst du den Mietvertrag innerhalb von 3 Monaten kündigen, aber ggf. hast du auch andere Fristen, dazu sollten wir den Vertrag kennen

Nein, solange der Platz "übliche" Maße hast, nach denen Du Dich bei einem derart großen Auto auch vorher hättest erkundigen müssen, gibt es keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Nein, kannst Du nicht.

Nur fristgerecht.

Die Abmessungen Deines Autos sind Dein Problem, das hättest Du vorher checken müssen.