Thema Gewalt im Islam?

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Wa 3alaikum salam rahmatullah. Das Thema Gewalt im Islam ist komplex und erfordert eine differenzierte Betrachtung. Es ist wichtig zu beachten, dass der Islam den Frieden und die Gewaltlosigkeit fördert. Der Koran ermutigt die Gläubigen, nach friedlichen Lösungen zu suchen und Konflikte auf gewaltfreie Weise zu lösen.

Ein bekannter Vers im Koran, der die Bedeutung des Friedens betont, ist Vers 5:32:

"Wenn jemand einen Menschen tötet, so soll es sein, als ob er die ganze Menschheit getötet hätte. Und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, so soll es sein, als ob er der ganzen Menschheit das Leben erhalten hätte."

Dieser Vers zeigt, dass das Töten eines Menschen als schweres Vergehen angesehen wird und dass das Bewahren von Menschenleben von großer Bedeutung ist.

Es gibt jedoch Situationen, in denen der Islam den Gebrauch von Gewalt erlaubt oder sogar vorschreibt, um das eigene Leben oder das Leben anderer zu schützen.

Der Selbstverteidigung wird im Islam ein hoher Stellenwert eingeräumt.

Allah sagt im Koran in Vers 22:39:

"Erlaubnis ist denen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht zugefügt wurde - und wahrlich, Allah hat die Macht, ihnen zu helfen."

Dies zeigt, dass Muslime das Recht haben, sich zu verteidigen, wenn sie angegriffen werden oder Unrecht erleiden.

Es ist jedoch wichtig, dass der Gebrauch von Gewalt im Islam bestimmten Bedingungen unterliegt. Der Prophet Muhammad (s.a.s.) legte fest, dass Gewalt nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte, wenn alle friedlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Er verurteilte den Missbrauch von Gewalt und betonte die Wichtigkeit von Gerechtigkeit und Mäßigung in allen Handlungen.

Es ist auch zu beachten, dass das Recht auf Selbstverteidigung im Islam nicht bedeutet, dass Muslime willkürlich Gewalt anwenden dürfen. Es gibt klare Regeln und Grenzen, die eingehalten werden müssen, um sicherzustellen, dass der Einsatz von Gewalt gerechtfertigt ist und nicht über das Maß hinausgeht.

Es ist ratsam, sich bei Fragen zu diesem Thema an einen qualifizierten Gelehrten oder eine zuverlässige islamische Quelle zu wenden, um eine umfassende und genaue Antwort zu erhalten. Hier findest du keinen solchen Gelehrten.

Möge Allah uns alle dazu führen, den Frieden zu suchen und Gewalt zu vermeiden. Allahumma amin! 🕊️

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Gewalt darf nur angewendet werden, wenn deine Pflichten von Dritten verhindert werden, zum Beispiel das Gebet.

Gewalt muss verhältnismäßig sein. Man muss die Jihadverse mit Kontext lesen. Es ging ja um die Heiden, die die ersten Muslime aus Mekka vertrieben. Der Koran gibt Richtlinien zum Kriegführen, etwa zu den Fragen, wer kämpfen soll und ausgenommen ist (48:17; 9:91), wann der Krieg aufhören muss (2:192) und wie Gefangene behandelt werden sollen (47:4). In der 60. Sure steht in Vers 7 und 8:

7Vielleicht setzt Allah zwischen euch und denjenigen von ihnen, mit denen ihr verfeindet seid, Zuneigung! Und Allah ist Allmächtig. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
8Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiß, Allah liebt die Gerechten.

Die Gewalt muss also verhältnismäßig sein (2:194).

Ein Muslim darf laut Bukhari nur in drei Fällen getötet werden, nämlich bei Mord (wobei der Koran intensiv dazu aufruft, von der Rache Abstand zu halten), bei Ehebruch (Steinigung) sowie bei Apostasie. Wobei man den letzteren Fall heute anders bewerten kann!:

Ausführlicher diskutiert wird insbesondere der Problemkreis des Abfalls vom Islam (ridda; vgl. oben I. Teil IV.7.b)gg). In den meisten islamischen Staaten ist er nicht strafbar, wenngleich noch weitestgehend sozial geächtet. Viele moderne Autoren verweisen darauf, dass die Verfolgung Glaubensabtrünniger auf die historische Sondersituation der frühen islamischen Gemeinde in den kriegerischen Auseinandersetzungen mit den heidnischen Mekkanern und nach dem Tode Muhammads zu beschränken sei. Damals waren viele zum Islam Bekehrte wieder abgefallen, so dass sich das junge Staatswesen existentiell gefährdet sah. Man deutet also den Vorwurf im weltlichen Sinne als Fahnenflucht oder Hochverrat. El-Awa stützt sich hierbei auch auf die hanafitische Lehre, wonach Apostatinnen nicht der Todesstrafe anheimfallen sollen, weil Frauen nicht in der Lage seien, gegen den islamischen Staat zu kämpfen.
Ein eng an die klassische Doktrin angelehnter, exemplarischer Ansatz ist der des vormaligen Rektors der Azhar-Universität Mahmud Saltut. Er führt aus, dass die Überlieferung, auf die sich die Todesstrafe (die Strafandrohung also) stützt, nicht von hinreichendem Gewicht für diese Sanktion sei (sunnat al-ahad, Überlieferung von nur wenigen Gewährsleuten, vgl. oben I. Teil II.3). Nicht der Unglaube sei Strafgrund, sondern nur die Bekämpfung der Gläubigen, der Angriff auf sie sowie der Versuch, sie vom Glauben abzubringen. Der Tatbestand wird damit - wie bei anderen Autoren - zum Staatsschutzdelikt. Außerhalb des islamisch beherrschten Territoriums kann er überhaupt nicht verwirklicht werden.
Die Koranstellen, auf die sich klassische Autoren zum Teil beziehen, werden heutzutage spezieller gedeutet und auf die historische Situation zur Zeit Muhammads beschränkt, so dass sich nach dieser Sicht keine diesseitige Strafe auf den Koran stützen lässt. S. A. Rahman fasst die klassischen einschlägigen Korankommentierungen zu Sure 5,54 ("Ihr Gläubigen! Wenn sich jemand von euch von seiner Religion abbringen lässt und ungläubig wird, hat das nichts zu sagen") mit den Worten zusammen: "Der wichtigste Schluss, der aus diesem Vers abgeleitet werden kann, ist derjenige, dass es für Apostasie keine im Diesseits vollstreckbare Strafe gibt, da solche menschlichen Irrungen Gottes Ziele nicht beeinträchtigen können". Zudem wird darauf hingewiesen, Muhammad habe zu Lebzeiten selbst in Fällen evidenter Apostasie keine Todesstrafe verhängt.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, S. 268-269

Die drakonischen Strafen, etwa die Amputation der Hand bei Diebstahl (5:38), sind zwar hart, benötigen indes mindestens zwei adäquate Zeugen oder ein Geständnis. Bei Unzucht oder Ehebruch benötigt man gar vier Zeugen.

Dann kämpft für die Sache Allahs und wisse, dass Allah alles hört und weiß. Koran 2:244

Es steht einem Propheten nicht zu, dass er Kriegsgefangene hat, bis er im Land ein großes Gemetzel angerichtet hat … Koran 8:67

Waren jetzt ein paar Beispiele, der Koran selbst enthält etwa 107 verse der vom Krieg gegen die ungläubige redete, dazu kommt noch das Gewalt bereite verhalten von Mohammed selbst nach all dem kann man sich ja denken wie friedlich der islam wirklich ist...