Thema Auszug, Rauhfaser ja nein?
Moin Leute,
Nach 11,5 Jahren ziehen wir Süd unserer Wohnung zum 30.06. aus.
Erst war alles okay, bei der Nachmieter Besichtigung gab es die ersten schwierigkeiten. Lange Rede kurzer Sinn, die Vermieterin hat uns einen Anwalt auf den Hals gehetzt. Alle Zimmer sollen in Rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen werden so wie bei Einzug. Falls daa nicht bei Wohnungsübergabe passiert ist, und dich dadurch alles verzögert, müssen wir für Hotelübernachtungen aufkommen, sowie dafür bezahlen das eine Fachfirma alles tapeziert und streicht. Die Nachmieterin hat unsere Küche gekauft und will die Tapete in der Küche behalten.
Die restlichen Zimmer haben wir geweißt. Es ist Strukturtapete in einem Zimmer kommt die Bkockstreifen Struktur durch aber es ist ordentlich weiß gestrichen.
Müssen wir uns jetzt auch einen Anwalt nehmen ? Wir haben weder Zeit dafür noch wollen wir mehrere hundert Euro für nen Anwalt ausgeben.
Tips?
Viele Grüße Ilka
6 Antworten
Nur weil die Tapete oder die Farbe nicht genau so ist, wie der Vermieter sich das vorstellt, heißt das noch lange nicht, dass die Wohnung deswegen nicht übergeben werden kann. Solange alles sauber, ordentlich und in einem hellen, neutralen Farbton gestrichen ist, ist die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand, denn mehr darf der Vermieter gar nicht verlangen. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass zum Beispiel eine bestimmte Tapete wie Rauhfaser verwendet wird oder dass alles exakt so aussieht wie beim Einzug. Das ist Geschmackssache, aber rechtlich völlig unerheblich.
Daher gibt es auch überhaupt keinen Anlass, warum ihr für Hotelübernachtungen oder eine Fachfirma aufkommen müsstet. Solche Forderungen sind völlig überzogen und vor Gericht nicht haltbar.
Trotzdem sollte man sich natürlich mal anschauen, was genau im Mietvertrag steht. Viele Klauseln, die eine Renovierung beim Auszug vorschreiben, sind ungültig, weil sie zu pauschal oder falsch formuliert sind. Lasst euch also nicht verrückt machen. Wenn die Wohnung hell, sauber und ordentlich gestrichen ist, dann ist ziemlich sicher alles erfüllt, was rechtlich zählt.
So wie ich das sehe, möchte der Vermieter euch nur einschüchtern und droht euch deswegen mit den Kosten für die Übernachtungen und die Fachfirma, falls ihr es nicht so macht wie er es sich vorstellt. Solltet ihr aber wirklich vor Gericht landen, wird er damit definitiv nicht durchkommen. Die Frage ist jetzt, ob er das weiß, oder sich tatsächlich im Recht fühlt, denn viele Vermieter kennen sich leider viel zu wenig damit aus, was sie tatsächlich verlangen können und was nicht.
Wenn ihr euch die Kosten für einen Anwalt erst mal sparen wollt, würde ich ihm schreiben, dass ihr die Angelegenheit von eurem Anwalt habt überprüfen lassen und er euch ganz klar mitgeteilt hat, dass eine Übergabe in neutral gestrichenen, sauberen Räumen vom rechtlichen Standpunkt her vollkommen ausreichend ist. Darüber hinausgehende Anforderungen, wie eine bestimmte Tapetenart oder die Beauftragung einer Fachfirma, kann ein Vermieter nicht verlangen, solange alles ordentlich ausgeführt ist.
Ein solcher Bluff kann euch eventuell die Anwaltskosten sparen. Falls er weiterhin auf seinem Standpunkt beharrt, bleibt euch natürlich nichts anderes übrig, als tatsächlich einen Anwalt einzuschalten.
Ich nehme an, dass ihr in keinen Mieterverein seid, weil da wäre eine entsprechende anwaltliche Beratung im Normalfall kostenlos.
Zum Thema Laminat, da gilt üblicherweise eine Lebensdauer von zehn Jahren das bedeutet, danach kann euch der Vermieter eventuelle Schäden daran nicht mehr in Rechnung stellen.
Hab ich das richtig verstanden der Vermieter möchte, dass ihr eine andere Tapete hin macht, während die Nachmieterin gerne eure Tapete behalten möchte?
Also die Nachmieterin möchte nur die KüchenTapete behalten, weil die halt gut zur Küche passt. Der Rest soll weiß, ist auch schon. Nur nicht Rauhfaser weiß gestrichen, sondern Tapete ordentlich weiß gestrichen.
Dann würde ich mir da überhaupt gar keinen Kopf machen.
Trotzdem rein interessehalber: Was steht denn zu dem Thema im Mietvertrag?
Das ist so ein vorgefertigter von Haus und Grund. Ich kann hier keine Bilder einfügen
Entscheidend sind die Klauseln und schriftlichen Absprachen im damals geschlossenen Mietvertrag.
Im Zweifel wendet euch einfach an einem örtlichen Mieterverein. Die haben Fachanwälte für Mietrecht mit welchen sie zusammenarbeiten.
Oftmals sind auch bestimmte Klauseln in den Mietverträgen nicht mehr rechtens. Mitunter reicht auch eine besenreine Übergabe der Wohnung an den Vermieter.
Leider Versuchen einige Vermieter noch mehr Geld aus den Mietern durch unseriöse Praktiken heraus zu holen.
Hoffe ihr habt am Ende Erfolg.
M / 19
Das Problem dabei ist, wenn es so im Mietvertrag steht, und die Wohnung mit Rauhfasertapete und geweißt übernommen wurde, dann hast du als Mieter die Pflicht, wenn der Vermieter es verlangt, eben diesen zustand wieder herzustellen.
Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen, die verlangen, dass beim Auszug alles exakt wieder so hergestellt werden muss wie es beim Einzug war, sind in den meisten Fällen unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligen.
Das ist schon richtig, aber tapezieren und streichen sind zumuntbare Angelegenheiten.
Es ist frisch gestrichen, nur mit einer anderen Tapete. Und genau zu diesem Fall gibt es Urteile, die besagen, dass der Vermieter kein Anspruch darauf hat auf eine bestimmte Tapete zu bestehen.
In dem Fall ja, da pflichte ich bei. jedenfalls sofern es eine nicht all zu spezielle Farbe oder Tapete ist.
Dass der Fußboden nach 11 Jahren nicht mehr top ist, wurde mit der Miete abgegolten. Dafür kann der VM euch nicht haftbar machen.
Wenn beim Einzug Rauhfaser vorhanden war und ihr jetzt "nur" geweisste Tapete bietet, sehe ich euch schon in der Pflicht, wieder Rauhfaser an die Wände zu kleben, wenn im Mietvertrag die Klauseln " wie beim Einzug" akzeptiert wurde.
Vielleicht solltest du deiner Vermieterin mal diesen Beitrag zeigen, wo es um genau so etwas geht und dort auch ein BGH-Urteil zu deinen Gunsten genannt wird:
Muss ich als Mieter beim Auszug die vorhandene weiß gestrichene Vliestapete durch Rauhfasertapete ersetzen, wenn laut Übergabeprotokoll ursprünglich Rauhfaser vorhanden war?
Nein, der Vermieter kann nicht verlangen, dass Sie die Vliestapete durch Rauhfasertapete ersetzen. Laut BGH-Urteil vom 05.04.2006 (Az. VIII ZR 109/05) kann der Vermieter den Mieter nicht zu einer bestimmten Tapetenart zwingen, solange die gewählte Tapete im allgemein üblichen Rahmen bleibt. Vliestapeten sind definitiv üblich. Eine vertragliche Festlegung auf eine bestimmte Tapetenart ist unwirksam.
(Auszug aus https://www.frag-einen-anwalt.de/Auszug,-muss-es-Rauhfaser-sein--f296248.html)
Danke, ich hatte bereits über Chat gpt einen Brief an deren Anwalt geschrieben. Auch weil unser laminat nach der langen Mietzeit einfach abgelaufen ist. Dazu hat sich deren Anwalt garnicht geäußert. Wir haben eine Rechtschutz die leider erst ab 01.08 greift. Ich bin einfach nur maßlos enttäuscht, weil wir einfach über 11 Jahre gerne hier gewohnt haben. Und die Vermieterin jetzt ihr wahres und geldgieriges Gesicht zeigt. Wie ist das mit der Küche? Wenn die Nachmieterin unbedingt die Tapete will, weil sie auch gut zur gekauften Küche passt?