Termin verweigert durch Krankheit?
Hallo ich hatte heute einen wichtigen Termin und konnte diesen nicht einhalten (staatlich) weswegen ich angerufen hatte am früher morgen und gefragt habe das es vielleicht möglich wär diesen zu verlegen (Krankenschein vorhanden), mir wurde wiederum gesagt das dies keine Rolle spielt und ich Rechtlich dafür verfolgt werde weil ich diesen Termin nicht einhalten konnte.
Jetzt würde es mich interessieren welche Rechte ich hier und jetzt habe und dies zu wiedersprechen da ich ja quasi krank bin und es mir schlecht geht überhaupt dahin zu gehen zugleich bin ich dann ja auch bei dem Termin nicht voll gedankliche da weil mich halt Krankheit plagt.
Ich würde gern das direkte Gesetz dafür haben wenn es möglich wär.
Mfg
4 Antworten
Wenn es tatsächlich jetzt um einen Termin beim Gerichtsvollzieher geht bei dem du als Angeklagter erscheinen musst dann reicht dir nicht ein einfaches ärztliches Attest. Auch die Diagnoseschlüssel die auf deinem Teil des Attests draufstehen reichen nicht aus um zu beurteilen wie krank du bist. Der Gerichtsvollzieher muss ganz genau nachvollziehen können ob du durch deine Krankheit vernehmungsfähig bist oder nicht und ob durch die Teilnahme an diesem Termin deine Gesundheit gefährdet werden würde oder nicht. https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/blog/heute-nicht-gerichtsvollzieher-termin-absagen-verschieben-oder-gar-vergessen/ hier in dem Link sind auch noch ein paar oberflächliche Informationen
Hier wäre die Art des Termins doch recht hilfreich und ob es vorher schon Termine gab. Evtl. müsstest Du auch zu einem Amtsarzt usw.
Dann wird es eine freiwillige Schuldnerberatung sein? Dann bist Du eher selbst schuld wenn Du nicht teilnimmst und die Sachen gehen ihre Wege, sprich Pfändung usw.
Es gibt viele verschiedene staatliche Termine deshalb wäre eine konkrete Nennung hilfreich um dir eine bessere Antwort geben zu können
Hier würde es um ein Termin beim Gerichtsvollzieher gehen.
Also bist du der Angeklagte . Du hast deine Schulden nicht bezahlt irgendwann kommt das Gericht angetanzt und möchte deine Version der Geschichte hören. Solange du vernehmungsfähig bist musst du normalerweise beim Termin erscheinen. Es heißt nicht umsonst Zwangsvollstreckung
da ich ja quasi krank bin
Bist du nur quasi krank oder bist du krank? Bist du so krank, dass du die Wohnung nicht verlassen kannst und ans Bett gefesselt bist? Hier kennt ja keiner die genauen Umstände aber vllt. kennen man dein "quasi krank" sein schon bei besagter Stelle?!
Tut mir leid für meine komische Ausdrucksweise.
Ich möchte damit sagen das ich so krank bin das es mir körperlich schlecht dazu ist es halt möglich das ich mich überlege wärend des Termins bzw. Auf dem hinweg etc.
Ehrlich gesagt, nimm es mir nicht krumm aber irgendwie kommt mir vor, dass du den Ernst der Lage nicht ganz realisierst. Du musst einiges gemacht haben wenn der Gerichtsvollieher an die Tür klopft, hast eine amtliche Vorladung aber befragst ein Laienportal wie du rechtlich gegen den Gerichtsvollzieher vorgehen kannst weil er dir deine Krankmeldung nicht abnimmt. Denkst du nicht, dass du in deiner Situation mal ganz kleine Brötchen backen solltest und etwas mehr Einsicht und Reue zeigen solltest als zurück zu schießen? Denkst du nicht, dass der Gerichtsvollzieher am längeren Hebel sitzt?
Hier würde es um ein Termin beim Gerichtsvollzieher gehen.