Teilzeitausbildung- kennt sich jemand aus?

2 Antworten

Kennt sich vielleicht jemand mit der Ausbildungsvergütung aus? Wird quasi die Vergütung halbiert?

Davon kannst Du ausgehen.

Und das ein Auszubildender mindestens 530€ verdienen muss. Gilt das dann auch für die Teilzeit Ausbildung?

Habe zwar keine Ahnung wo Du die 530€ her hast, aber Vollzeit ist kein Teilzeit und Teilzeitlohn bei Teilzeitausbildung verringert ja grundsätzlich den Vollzeitbetrag von 530€ nicht.

  • ohne Ausbildung - keine Ausbildungsvergütung
  • TZ-Ausbildung - TZ-Vergütung
  • VZ-Ausbildung - VZ-Vergütung.

Ns.

Unabhängig von einer Ausbildung. Wer möchte denn nicht den "Vollzeitlohn" für Halbzeit-.Arbeit haben ? 😂😎

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x1,5 fache und mehrere Beispielrechnungen bei einer 3 Jährigen Ausbildung mit 20 Stunden wäre es ca. ein halbes Jahr verlängert.

TiPP: Taschenrechner helfen.

3 * 1,5 = 4,5 Ergo 1 1/2 Jahre länger .. oder auch 1,5 Jahre

Lincha1 
Fragesteller
 02.10.2021, 21:56

Nach Recherchen im Internet, ist in dem Bereich in der ich eine Ausbildung machen möchte anscheinend die Ausbildungsvergütung von mindestens 530€ gesetzlich Geregelt.

Eine Ausbildungsvergütung ist nicht gleichzusetzen mit einem Gehalt und sollte damit auch nicht Verwechselt werden, ansonten würde es wahrscheinlich auch unter dem Mindestlohn fallen, was ja jetzt nicht der Fall ist. Die Ausbildungsvergütung ist für den Anfahrtsweg, Arbeitskleidung, Schulmaterialien ect. gedacht, daher wird Empfohlen die Vergütung nicht zu kürzen, da die kosten die gleichen bleiben. Ist aber keine Pflicht. Daher frage ich nach Erfahrungswerte von jemand der auch eine Teilzeitausbildung gemacht hat. Mir geht es auch nicht darum weniger Stunden zu arbeiten und mich zu "berreichern" was totaler schwachsinn ist. Ich gehe im Moment ganz normal Arbeiten+Kind+Haus (ich bin keine 15 mehr!) und für mich sind das dann natürlich finanzielle Einbußen, wo ich vorher schauen muss, ob ich das überhaupt bewältigen kann. Das hat was mit Verantwortung und Vorbereitungen zu tun. Ich gehe nicht mit einer rosa roten Brille durchs leben.

Mit dem halben Jahr habe ich mich verschrieben und kann es hier jetzt nicht mehr ändern/bearbeiten.

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GutenTag2003  02.10.2021, 21:58
@Lincha1
Nach Recherchen im Internet, ist in dem Bereich in der ich eine Ausbildung machen möchte anscheinend die Ausbildungsvergütung von mindestens 530€ gesetzlich Geregelt.

Wie wäre es mit einem Link, wenn Du es schon recherchiert hast ?

Eine Ausbildungsvergütung ist nicht gleichzusetzen mit einem Gehalt und sollte damit auch nicht Verwechselt werden, ansonten würde es wahrscheinlich auch unter dem Mindestlohn fallen, was ja jetzt nicht der Fall ist.

Diese Logik kann ich nicht nachvollziehen.

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GutenTag2003  02.10.2021, 22:04
@GutenTag2003

Dann schau Dir mal § 17 BBIG an

https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44162.htm

(5) 1 Bei einer Teilzeitberufsausbildung kann eine nach den Absätzen 2 bis 4 zu gewährende Vergütung unterschritten werden. 

2 Die Angemessenheit der Vergütung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die prozentuale Kürzung der Vergütung höher ist als die prozentuale Kürzung der täglichen oder der wöchentlichen Arbeitszeit.

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GutenTag2003  02.10.2021, 22:15
@GutenTag2003
Diese Logik kann ich nicht nachvollziehen.

... in sofern, dass es nichts mit Arbeits-/Ausbildungszeiten (Std.) zu tun haben sollte.

Nach § 17 BBiG bleibt es bei meiner (1.) Antwort.

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Lincha1 
Fragesteller
 03.10.2021, 19:49
@GutenTag2003

Nein ich brauche keinen Link zu schicken, weswegen? Ich brauche dir nichts zu beweisen, das ist das was ich im Internet gelesen habe und es jetzt als Richtwert nehme, ob es letzendlich 100% stimmt ist dabei egal.

Eine Ausbildungsvergütung ist kein Gehalt! Was verstehst du dabei nicht?

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GutenTag2003  03.10.2021, 19:53
@Lincha1

Du schaffst es ganz offensichtlich nicht den §17 BBiG zu lesen und zu verstehen.

das ist das was ich im Internet gelesen habe und es jetzt als Richtwert nehme,

Sinnvoller wäre es, die Bestimmungen des Gesetzes( BBiG) zu nehmen als Deiner Phantasie (... und mit dem Kopf durch die Wand wollen) zu folgen.

Nochmal:

https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44162.htm

Was verstehst du dabei nicht?

Ganz einfach. Ich verstehe nicht, dass Du das Gesetz nicht verstehst. 😉😎

Das muss ich aber auch nicht verstehen.

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Lincha1 
Fragesteller
 03.10.2021, 19:58
@GutenTag2003

Und jetzt? Ich frag mich die ganze Zeit, was für ein Problem du jetzt genau mit mir hast, weil helfen kannst du mir anscheinend nicht, hast selber keine Erfahrungswerte dazu ect.

Ist es weil ich eine Ausbildung in Teilzeit machen möchte? Geh ich dir damit nicht genug Arbeiten? Sollte ich mich nicht vorher versuchen zu Informieren? Sollte ich keine Ausbildung mehr machen?

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GutenTag2003  03.10.2021, 20:00
@Lincha1
weil helfen kannst du mir anscheinend nicht

Ich habe Dir - sogar mit dem BBiG (Berufsausbildungsgesetz) und Link - geholfen.

Du verstehst es ganz offensichtlich nicht. Deswegen ist Dir leider ganz offensichtlich nicht zu helfen.

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Lincha1 
Fragesteller
 03.10.2021, 20:09
@GutenTag2003

Stimmt schaff ich nicht, weil ich ihn nicht gelesen habe. Zumindest in letztere Zeit nicht und werd ich auch nicht. ich entnehme auch nichts meiner Phantasie, nur weil ich dir keine links dazu schicke. Weil ich eigentlich nicht diskutieren möchte sondern nur nach Erfahrungwerte bzw. hilfe gefragt habe.

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GutenTag2003  03.10.2021, 20:26
@Lincha1
Weil ich eigentlich nicht diskutieren möchte sondern nur nach Erfahrungwerte bzw. hilfe gefragt habe.

... und das interessiert Dich ganz offensichtlich nicht, weil es keine Zustimmung für Deine Darstellung /Hoffnung / Phantasie ist.

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Lincha1 
Fragesteller
 03.10.2021, 20:39
@GutenTag2003

Endschuldigung, das ich mir dein Scheiß gelaber nicht richtig durchlesen möchte, tatsächlich bleibe ich dann einfach lieber dumm.

Wenigstens bin ich dann nicht so arogant, verurteilend und beleidigend so wie du. Und tatsächlich wenn ich so angegangen werde wie von dir, habe ich tatsächlich wenig Interesse an hilfe und nehem es eher nicht so dankbar an. Übrigens kann ich selber Gesetzestexte selber lesen und brauche dafür dein geschwafel nicht.

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Ausbildung in Teilzeit ist etwas umständlich, hast du den über ein Studium nachgedacht? Mit einer Berufsausbildung brauchst du 3 Jahre Berufserfahrung um berufsqualifiziert zu studieren. So kannst du an Berufe rankommen die so gut bezahlt werden, dass du Teilzeit ähnlich viel verdienen würdest wie manche Leute die Vollzeit arbeiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Software-Entwickler
Lincha1 
Fragesteller
 15.09.2021, 22:55

Ich hab kein Abi mal abgesehen davon das ich mir Studieren nicht leisten kann. Mir ist bewusst das ich nicht viel in der Ausbildung verdienen werden. Allerdings hätte ich danach mehr möglichkeiten. Ich habe vor meiner Elternzeit in diesem Beruf gearbeitet und danach kam Corona. Mit der dezeitigen Lage und einem Kind, habe ich keine guten Aussichten im Arbeitsleben. Daher möchte ich in dem Beruf eine Ausbildung machen. Dann bin ich qualifiziert und mein Kind ist bis dahin älter. Mal abgeshen davon das ich nicht alleine bin, sondern ein Partner habe der mich unterstützt.

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cuser03  15.09.2021, 23:02
@Lincha1

Habe ja nicht vom Abitur gesprochen, sondern das berufsqualifizierte Studium erwähnt, ist möglich mit abgeschlossene Ausbildung + 3 Jahre Berufserfahrung.

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GutenTag2003  02.10.2021, 18:13
dass du Teilzeit ähnlich viel verdienen würdest wie manche Leute die Vollzeit arbeiten.

Das dauert aber eine Zeit/Jahre, in der/denen Du kein TZ-Einkommen hast.

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