Tablet in der Ausbildung?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

selber bezahlen (komplett) 100%
ganz erstattet? 0%
AG zahlt einen Teil 0%

4 Antworten

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) unterscheidet zwischen:

Ausbildungsmittel

Darunter fallen insbesondere Werkzeuge und Geräte, aber auch Software oder Verbrauchsmaterialien, die Du im Alltag Deiner Ausbildung verwendest.

Das muß der Ausbildungsbetrieb bezahlen - wenn das Tablet also in der betrieblichen Ausbildung benötigt wird, dann muß es auch bezahlt werden.

Lernmittel

Zu den Lernmitteln zählen Fachbücher und Materialien wie Hefte oder auch ein Tablet/Notebook, die Du in der Berufsschule benötigst.

Die muß man grundsätzlich selbst bezahlen - aber der Ausbildungsbetrieb kann natürlich die Kosten (teilweise) übernehmen.

selber bezahlen (komplett)

Nur wenn die Pflicht zu so einem Gerät besteht, dann muss das der AG oder die Schule übernehmen.

Wenn du deine Ausbildung auch ohne Tablett absolvieren kannst, muss dir niemand so ein Gerät finanzieren.

selber bezahlen (komplett)

Kommt auf die Ausbildung weil ein Stift und Block tut es auch

Hat man in der Ausbildung ein Recht auf ein Tablet

Du hast ein Recht auf (Aus-) Bildung.