Tablet in der Ausbildung?
Hallo,
Ich würde gerne für die Berufsschule und Privat ein Tablet nutzen.
Hier meine Frage:
Hat man in der Ausbildung ein Recht auf ein Tablet bzw. ob der Arbeitgeber eins zur Verfügung stellen kann oder man es komplett selber zahlen muss.
LG :)
Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen
4 Antworten
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) unterscheidet zwischen:
Ausbildungsmittel
Darunter fallen insbesondere Werkzeuge und Geräte, aber auch Software oder Verbrauchsmaterialien, die Du im Alltag Deiner Ausbildung verwendest.
Das muß der Ausbildungsbetrieb bezahlen - wenn das Tablet also in der betrieblichen Ausbildung benötigt wird, dann muß es auch bezahlt werden.
Lernmittel
Zu den Lernmitteln zählen Fachbücher und Materialien wie Hefte oder auch ein Tablet/Notebook, die Du in der Berufsschule benötigst.
Die muß man grundsätzlich selbst bezahlen - aber der Ausbildungsbetrieb kann natürlich die Kosten (teilweise) übernehmen.
Nur wenn die Pflicht zu so einem Gerät besteht, dann muss das der AG oder die Schule übernehmen.
Wenn du deine Ausbildung auch ohne Tablett absolvieren kannst, muss dir niemand so ein Gerät finanzieren.
Kommt auf die Ausbildung weil ein Stift und Block tut es auch
Hat man in der Ausbildung ein Recht auf ein Tablet
Du hast ein Recht auf (Aus-) Bildung.