Stromrechnung rügen bei mehreren Stromausfällen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

generell hat der anbieter recht. wenn er auch nur stumpf und nicht wirklich unhöflich geantwortet hat, kannst du hier garnichts machen. ein wechsel des anbieters steht dir natürlich frei, wird aber an der sache mit den stromausfällen nichts ändern.

rein theoretisch! hast du bei stromausfall ein anrecht auf eine anteilige erstattung der fixkosten. wenn du also sagen wir mal über 7,2 stunden innerhalb eines monats, den strom nicht nutzen kannst, weil keiner da ist, das wäre dann 1% des monats, dann könntest du entsprechend die rechnung um 1% der grundgebühr von ich meine etwa 8 € kürzen.

so viel zur theorie. in der praxis gibt es noch die sache mit der höheren gewalt. da sind kurze unterbrechungen der versorgung eben mal zu dulden.

die sache mit den störungen ist übrigens tatsächlich angelegenheit des netzbetreibers. wenn das nicht aufhört oder der gleichen sollte man sich ggf. mal an die bundesnetzargentur wenden, dass die mal beim versorger nachhören, was da sache ist. jedenfalls dann, wenn die störungen tatsächlich auf der netzseite aufgetreten sind. d.h. nicht im haus. also wenn da z.B. die panzersicherung duchknallt, ist es sache des installateurs.

lg, anna

Wenn Dir durch einen längeren Ausfall ein wirtschaftlicher Schaden entsteht (Im Regelfall nur bei Firmen, wo Produktionen zum erliegen kommen) kannst Du unter Umständen Schadensersatzansprüche stellen. Der Netzbetreiber (nicht der Anbieter, an den Du zahlst) hat zwar eine Versorgungspflicht (erst mal) aber keine Pflicht, Stromausfällen vorzubeugen. Im Gegenteil, er hat sogar das Recht, für Wartungsarbeiten oder Instandsetzungen den Strom abzustellen. Bis zu einer gewissen Zeit sogar ohne Ankündigung. Du hast hingegen kein Recht auf auf 100% Versorgungsqualität. Und wirtschaftlichen Schaden hast Du keinen erlitten. Die Rechnung, die Du bezahlst (was Du ja mehrfach betonst) ist der verbrauchte Strom + Zählergebühr. In der Zeit wo Du keinen Strom hast, wird auch nichts abgerechnet. Also zahlst Du so gesehen nur für die Zeit, in der Du versorgt wurdest. Die Zählergebühr ist ja pauschal zur Abrechnung des verbrauchten Strom und nicht zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Kein Netzbetreiber garantiert eine 100% Versorgung.

Außerdem, kennst Du die Hintergründe des Stomausfalles? Waren es Wartungsarbeiten, waren es unvorhersehbare Störungen? Vlt sogar durch externe verschuldet (Baggerarbeiten in eine Stromleitung und damit verbundene Instandsetzungen???)

Ich weiß nicht, was manche glauben, welche Rechte sie hätten und wozu andere ihnen gegenüber verpflichtet wären... Sei lieber froh, dass es trotzdem noch eine so hohe Versorgungsqualität gibt. Es gibt Länder, wo übrigens auch alle ihren Strom bezahlen, da gibt es mehrfach am Tag ausfälle oder sogar tage lange Ausfälle.. Da ist das Alltag. Hier doch eher Ausnahmen...

https://www.dw.com/de/stromausf%C3%A4lle-behindern-indiens-industrie/a-17817271

Was zum lesen, wie gut es Dir geht...

Montana547 
Fragesteller
 04.11.2021, 22:01

Vielen Dank für deine fundierte Stellungnahme!

0

Du darfst die Rechnung nicht kürzen, weil hier nur die tatsächlich erbrachte Leistung berechnet wird. Wenn der Strom abgeschaltet ist, dann steht der Zähler still.

Natürlich könntest Du jetzt auf die Idee kommen, die Bereitstellungskosten für den Zähler zu reduzieren, aber das rechnet sich wohl kaum. Was kostet bei 12 € im Monat eine Stunden Stromausfall? Keine 2 Cent! Da lohnt sich die Briefmarke nicht. Außerdem: Auch wenn der Strom weg ist - der Zähler ist ja noch da!

Dein Versorger ist jedenfalls selten verantwortlich, wenn der Strom ausfällt. Entweder liegt es am Energielieferanten, der eine Störung hat. Oder es hat irgendein Heini mit der Baggerschaufel einen Netzfehler verursacht.

Mein Tipp: Ruhiger werden. In der Steinzeit ist auch schon mal das Feuer ausgegangen.

Natürlich hat dein Versorger nichts mit den Stromausfällen zu tun. Ich finde deine Forderung frech.

Dass du mit Anbieterwechsel drohst, interessiert da übrigens niemanden, auch wenn Kunden das gern glauben.

Du bist im Unrecht, denn den Strom den Du verbraucht hast, musst Du bezahlen. Kannst ja auch nicht sagen, dass die Brötchen nicht zu bezahlen sind, die es nur Samstags gibt, weil du welche am Freitag gehabt hättest. Sinnloser Versuch Wutbürgertum zu betreiben. Sie werden dir den Saft abdrehen, zurecht.

Montana547 
Fragesteller
 04.11.2021, 21:15

Naja, sie haben einen Dienstleistungsauftrag von mir und bekommen pünktlich ihr Geld. Ich leider unzuverlässig Strom, daher verlange ich Entschädigung. ;)

0
Meliora  04.11.2021, 21:31
@Montana547

Diagnose: schwachsinniges und egoistisches Rechtsverständnis gepaart mit Wutbürgertum. Du wirst unterliegen, weil Gesetze Gesetze sind. Den Strom, den Du während des Stromausfalls nicht bekommen hast, musstest Du nicht bezahlen. Damit ist alles geklärt. Kannst nicht wie ein Egoshooter einfach Strom verbrauchen und die Zahlung zurück halten. Wenn Du das alles nicht willst, melde Dich ab und kauf einen Dieselgenerator, dann wirds richtig teuer. Sie werden Dich verknacken, und ich werde jubeln, denn Deine Haltung ist kindisch.

1