Streit - Freiheitsberaubung?
Meine Nachbarn nebenan hatten heute einen heftigen Streit. Man kann hier fast jedes Wort verstehen. Das Haus ist sehr hellhörig. Sie wollte, dass er die Küche aufräumt, was ihm wohl nicht gepasst hat. Daraufhin wollte sie die Wohnung verlassen. Aber er hinderte sie offenbar daran. Dann erschien plötzlich die Polizei, weil sie sie offenbar angerufen hatte. Sie verwiesen den Mann der Wohnung. Er darf vorläufig nicht wieder kommen. Findet ihr das übertrieben? Wie soll man überhaupt mit jähzornigen Menschen umgehen? Wie würdet ihr in so einem Fall agieren?
3 Antworten
Naja, er hat sie eingesperrt, also steht definitiv der Tatbestand der Freiheitsberaubung und eventuell einer Körperverletzung o.ä. im Raum. Er verursacht somit eine Gefahr und wird deswegen der Wohnung verwiesen. So ist die Gefahr der weiteren Eskalation zumindest vorerst gebannt und beide können sich abreagieren.
Er hat Freiheitsberaubung begangen, indem er sie nicht aus der Wohnung gelassen hat. Die Bestrafung ist völlig legitim.
Das ist nicht übertrieben, sondern eine standardisierte Maßnahme bei häuslicher Gewalt.
Dem Opfer sollen die 10 Tage Zeit verhelfen sich um eine andere bleibe zu kümmern, sich zu trennen oder sonstiges.
Die Beamten haben dort auch wenig Spielraum. Die 10 Tage sind dabei so vorgesehen.
In NRW ist das ganze in § 34a PolG NRW geregelt.