Streit - Freiheitsberaubung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja, er hat sie eingesperrt, also steht definitiv der Tatbestand der Freiheitsberaubung und eventuell einer Körperverletzung o.ä. im Raum. Er verursacht somit eine Gefahr und wird deswegen der Wohnung verwiesen. So ist die Gefahr der weiteren Eskalation zumindest vorerst gebannt und beide können sich abreagieren.

Das ist nicht übertrieben, sondern eine standardisierte Maßnahme bei häuslicher Gewalt.

Dem Opfer sollen die 10 Tage Zeit verhelfen sich um eine andere bleibe zu kümmern, sich zu trennen oder sonstiges.

Die Beamten haben dort auch wenig Spielraum. Die 10 Tage sind dabei so vorgesehen.

In NRW ist das ganze in § 34a PolG NRW geregelt.

Er hat Freiheitsberaubung begangen, indem er sie nicht aus der Wohnung gelassen hat. Die Bestrafung ist völlig legitim.