Strafe beim brechen der A2 Regelung?
Hey,
unzwar würde ich mir gerne die Z1000 als A2 holen das Problem ist, dass die Ausgangsleistung zu hoch ist , aber wenn ich sie ja Drossel steht in den Papieren ja nur 48ps bedeutet die Beamten wissen nicht wie viel das Bike normal hat oder?
Wenn sie es dann doch herausfinden was würde mir drohen da ich ja eigentlich ein 48ps Motorrad habe.
bitte nur die Fragen beantworten und nichts sagen, wie das ist dumm oder die Z1000 zu drosseln ist nicht so schlau, einfach die Fragen beantworten, danke.
mfg Gute Frage User
5 Antworten
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Reicht die Information?
Wenn du in einer Kontrolle erwischt wirst, dann ist das fahren ohne Fahrerlaubnis. Und glaub mir, das fällt denen auf.
Viel schlimmer wäre allerdings ein Unfall. Dann kriegst du nämlich Rechnungen, die du vermutlich dein Leben lang bezahlen darfst.
Außerdem musst du das Motorrad schließlich zulassen und auch mit 48ps bei der Versicherung angeben. Dort würde es evtl. auch schon auffallen.
Die schlimmste Strafe für einen leidenschaftlichen Motorradfahrer dürfte die längere Führerscheinsperre sein.
Gerade in der Probezeit ist das happig.
- steht im Fahrzeugschein die Originalen KW und in den Bemerkungen, steht die art der Drosselung und auf wie viel KW gedrosselt wurde- Stell dir vor, die Grünen wurden ausgebildet zu Lesen und zu Verstehen. Die meisten fahren selber Motorrad
- das ist ganz klar fahren ohne Fahrerlaubnis- die strafe wurde dir hier schon erzählt.
- im falle eines Unfalls- ob selbst verschuldet oder nicht verschuldet- kannst du dich schon mal auf die Rechnung der Versicherung freuen
im falle eines Unfalls- ob selbst verschuldet oder nicht verschuldet- kannst du dich schon mal auf die Rechnung der Versicherung freuen
Stimmt. Im Falle eines Nichtverschulden zahlt der Versicherer ohne weitere Nachfrage.
echt ! Wenn die Polizei aber Vermerkt- das der Fahrer die Maschine hätte gar nicht fahren dürfen - wird sich die Versicherung aber sehr schnell Quer stellen- und ihm nichts zahlen.
...immer wieder schön, wenn Amateure einem Profi (Versicherungsmakler) erklären wollen, wie das tägliche Geschäft läuft!
weiß ich doch nicht, ob du Profi bist.
also verstehe ich das richtig-
Wenn jemand in sein Motorrad fährt, zahlt die versicherung trotzdem- obwohl er ja nicht mit der Maschine hätte fahren dürfen ?
Hätte er sich an das Gesetz gehalten, wäre es doch gar nicht zu dem Unfall gekommen ( da er ja nicht da gewesen wäre) .
Das die Versicherungen erstmal zahlen ist ja klar ( deswegen heißt es ja Pflicht versicherung) . aber würden sie nicht im Nachhinein, sich das geld wiederholen ( die Regresssumme ? )
ausserdem wollte ich dir nix erklären ( deswegen habe ich ja " Echt " davor geschrieben )
Wenn jemand mein Fahrzeug schuldhaft beschädigt, hat der zuständige Krafthaftpflichtversicherer den entstandenen Schaden zu zahlen, ohne wenn und aber.
ja, das ist ja klar.
ich glaub wir reden an einander vorbei.
Versuche ich es mal anders ( bin ja auch neugierig)
- Fragesteller- ist der Verursacher eines Unfalls : die Versicherung zahlt beim Geschädigten - holt sich aber beim Fragesteller die Regresssumme nach § 5 Absatz 1 KfzPflVV .
- Fragesteller ist Geschädigter : aber genau da könnte doch die Gegnerversicherung sich doch auch auf das § 5 Absatz 1 KfzPflVV berufen und viel ärger machen- da ja der FRagesteller eine Straftat begannen hat und eigentlich hätte gar nicht da sein hätte dürfen. würde da echt keine Versicherung ärger machen - obwohl straftat ?
Nein. Besagter Paragraph greift nur dem Versicherungsnehmer gegenüber, aber nicht bei dem Geschädigten.,
ok, danke- ich habs verstanden- ich werde mich in Zukunft anders ausdrücken.
aber bei eines sind wir uns einig- Ohne die nötige Fahrerlaubnis ist es eine blöde Idee die Maschine zu fahren. Da der Fragensteller kann ja a der Unfallverursacher sein und sich wegen den Zivilansprüchen dann in einer jahrenlanger Schuldenfalle sein.
Ich habe meinen A1 und das heißt die Probezeit wäre da schon vorbei.
Trotzdem so hart?
Zu Erwähnen ist meine Probezeit wäre da vorbei