strafe?

6 Antworten

Ordnungsmaßnahmen werden durch die Schulleitung verhängt. Eine Ausnahme bildet der schriftliche Verweis, welcher von der 1. bis zur 10. Klasse auch durch die Klassenleitung erteilt werden kann.

Die Regelung während der Schulzeit (Unterrichts- und Pausenzeit) das Schulgrundstück grds. nicht zu verlassen gibt es aus versicherungsrechtlichen Gründen.

Das Verlassen des Schulgrundstücks während der Schulzeit könnte mit einem schriftlichen Verweis als Ordnungsmaßnahme bestraft werden.

Alternativ stehen den Lehrern auch Erziehungsmaßnahmen zur Verfügung; diese sind bspw. zusätzliche Aufgaben, Nachsitzen, Auferlegung besonderer Pflichten.

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, theoretisch kann sie das weil ihr nicht mehr von der Schule versichert seit sobald ihr das Gelände verpasst. Wenn ihr keine Straftaten begangen habt oder euch verletzt habt werden aber in der Regel nur pädagogische Maßnahmen angewendet wie Schulhof sauber machen oder Eltern anruf oder sowas, solltet du allerdings oft unangenehm auffallen kann es sein das mit dem Direktor über weitere Maßnahmen gesprochen wird.

Es spielt keine Rolle, ob sie im Dienst war oder nicht.

Das war ein klarer Regelverstoß und es werden Konsequenzen folgen.

"kann sie uns dafür einen Verweis geben"

Ja. bzw. sie kanns halt der Schule melden und die schaut was sie dann macht

Ja sie kann das schon melden aber vielleicht war es ihr auch herzlich egal sie hatte ja schon Feierabend kommt darauf an wie sie drauf ist