Strafbarkeit?
Hallo
Wie ihr wisst wurde ich massiv beleidigt in Zusammenhang was in 2. Weltkrieg passiert ist.
Meine Frage wen die Polizei Daten von gute Frage net zu den nutzer oder ehemaligen Nutzer braucht tut gutefrage net da zusammenarbeiten oder werde ich in Stich gelassen.
Ich find es echt schrecklich wie. Die Jugend von heute ist lasst mal eure Meinungen da
3 Antworten
Ich kenne den genauen Kontext nicht, insofern ist nicht klar, was für eine Straftat hier vorliegen soll.
Zwar arbeitet gutefrage laut Aussage von Howard öfter mit Ermittlungsbehörden zusammen und würde daher auf Anfrage hin vermutlich auch die Nutzerdaten zur Verfügung stellen, allerdings müssten auch die entsprechenden Daten beim ISP abgefragt werden, um den Account einer natürlichen Person zuordnen zu können (Anschlussdatenermittlung). Wenn hier nur eine Beleidigung vorliegt ist fraglich, ob dieser Ermittlungsaufwand betrieben wird; i. d. R. wird eine Beleidigung an den Weg der Privatklage verwiesen.
LG
Was ich mir denke spielt keine Rolle, die Nachricht wäre im Zweifel im Wortlaut zu prüfen. Eine Beleidigung dürfte wahrscheinlich vorliegen, das ist aber erst einmal nur ein Antragsdelikt. Gerade mit Holocaust-Bezug kann man ggf. auch noch eine Volksverhetzung prüfen.
Nein, das klärt die Staatsanwaltschaft. Aber mehr lässt sich in diesem Fall auch nicht zu deiner Frage sagen.
Muss es auch nicht
Warum stellst du die Frage dann? Ohne zu wissen was überhaupt genau vorgefallen ist, lässt sich auch keine Vermutung darüber anstellen, was im weiteren Verfahren unternommen werden wird.
Und mein Anwalt zivilrechtlich ist da auch noch was
Wegen einer Beleidigung? Das wird sich für dich sehr wahrscheinlich nicht lohnen.
Es war nicht nur eine beleidigung das ich ins KZ gehöre und umgebracht gehöre
Doch, das ist erst einmal nur eine Beleidigung. Sofern die Äußerung nur in einem Privatchat geäußert wurde, scheidet auch Volksverhetzung i. S. d. Abs. 3–4 aus, obgleich hier wie gesagt sowieso ohne den genauen Wortlaut nichts im Detail geprüft werden kann.
+Abwarten ich hab erstmal Anzeige gemacht und montag informier ich Anwalt was da zu machen is usw
Ich weiß aus erfahrung das solche setze nicht gut ankommt bei Staatsanwaltschaft hab schon sowas ähnliches angezeigt der jenige dürfte 700 zahlen
Nach deinen bisherigen Schilderungen liegt eine Beleidigung vor. Eine solche wird von der StA in aller Regel nicht zur Anklage gebracht sondern, wie ich bereits sagte, an den Weg der Privatklage verwiesen.
In Vergangenheit wurde solche Äußerung zu Geldstrafe gemacht
Erneut: Es ist hier überhaupt nicht ersichtlich, um welche Äußerungen es geht, geschweige denn was vermeintlich in der Vergangenheit vorgefallen ist. Ich kann mich hier nur wiederholen: Eine einfache Beleidigung, wie sie in deinem Fall vermutlich vorliegt, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an den Weg der Privatklage verwiesen und von der StA nicht zur Anklage gebracht. Was in irgend einer privaten Unterhaltung auf gutefrage passiert ist, liegt nicht im Interesse der Öffentlichkeit.
Werden wir sehen fakt ist Anzeige läuft reicht schon das der jenige Post von Polizei bekommt ein Schrecken hat
Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt. Eine Strafanzeige ist nicht ausreichend, damit Ermittlungen angestellt werden können.
Da gibt es nichts zu sehen und auch nichts auszudiskutieren. Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt, Punkt um. Wenn du dir eine Strafverfolgung wünscht, musst du Strafantrag stellen (§ 194 I 1 StGB). Und auch dann ist eine Einstellung mangels öffentlichem Interesse mehr als wahrscheinlich (§ 376 StPO).
Ich hab Anzeige gemacht mehr gibt es nicht zu sagen wen es dir nicht passt dein Problem
Du bist hier derjenige der eine Frage gestellt hat, nicht ich. Erneut: Wenn du dir wünscht, dass eine Ermittlungsbehörde in dieser Angelegenheit ein Strafverfahren eröffnet, musst du Strafantrag stellen, nicht einfach nur Anzeige erstatten. Wenn du diesen nett gemeinten Hinweis ignorieren möchtest, ist das deine Sache...
Komisch das ich von der Polizei eine Email bekomm hab das es an das lka in Dresden übergeben wurde so viel dazu
Die Polizei ist nicht Herrin des Ermittlungsverfahrens. Es liegt eine Beleidigung vor, dies ist ein absolutes Antragsdelikt. Wenn du keinen Strafantrag stellst, so stellt dies ein absolutes Prozesshindernis dar und die StA wird das Verfahren einstellen. Mal ganz davon abgesehen, dass es sich hier wie bereits gesagt sowieso um ein privatklagefähiges Delikt handelt, das die StA nicht selbst zur Anklage bringen wird.
Denk was willst mir egal komisch das dann beleidigung strafbar ist und in StGB drin vorkommt komisch
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer der Onlinewache der Polizei Sachsen,
wir haben Ihre Anzeige vom 04.05.2024 erfolgreich zur Bearbeitung übergeben an:
- LKA / ZMI
Mehr sag ich nicht dazu
komisch das dann beleidigung strafbar ist und in StGB drin vorkommt
Beleidigung ist als absolutes Antragsdelikt strafbar. Bitte das StGB auch lesen, wenn du dich darauf berufst... Die relevanten Stellen habe ich dir sogar bereits explizit genannt.
sehr geehrter Nutzer der Onlinewache
Über eine Onlinewache können Strafanzeigen aufgegeben werden, mehr nicht. Die Stellung von Strafanträgen ist dort nicht möglich.
Hallo Nightcore12!
Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Die Strafbarkeit ist doch schon durch eine strafbare Handlung gegeben.
Auch durch Dulden oder Unterlassen kann eine Strafbarkeit gegeben sein.
Da eine Beleidigung eine Straftat ist, wäre somit die Strafbarkeit gegeben.
Insofern kann es nicht nur um den § 185 StGB gehen, sondern auch um eine üble Nachrede, Verleumdung und andere Dinge.
Ich habe das gar nicht mitbekommen. Das tut mir leid. Melde das doch den Moderatoren und an GuteFrage. Hier sind doch ganz viele nette User und Mods unterwegs, die Dir dabei helfen, Dich unterstützen.
Du hast ja sicherlich Screenshots, oder nicht?
Du kannst dies selbst zur Anzeige bringen. Die Behörden werden dann, wenn es vonnöten ist, eine entsprechende Anfrage an GuteFrage senden.
Da die Polizei selten etwas unternimmt (habe ich schon selbst und bei Klienten erlebt) und auch einfach überlastet ist, werden viele Dinge eingestellt oder erst gar nicht verfolgt. Zumeist wird dann auf einen Anwalt etc. verwiesen.
Von Amtswegen muss zwar dies und jenes "aufgenommen" werden, aber wird dann zumeist eingestellt. Bzgl. Kapazitäten wird dann eben nach Priorität entschieden.
Mein Tipp ist daher, dass man sich an unterschiedliche Wachen und Dienststellen/Präsidien etc. wenden sollte. Es kann nämlich sein, dass Dienststelle A keine Kapazitäten hat, Sachlage xyz aber bei Dienststelle B sofort bearbeitet und verfolgt wird. Du kannst auch direkt einen Strafantrag oder eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.
Siehe dazu:
§ 158 StPO
Dennoch muss man sich im Klaren darüber sein, dass die Polizei hoffnungslos überlastet ist. Wenn jetzt z.B. mehrere Millionen Begehren wegen "Beleidigungen" eingehen würden, dann hätte die Polizei keine Kapazitäten mehr für Mordfälle oder andere schwere Sachlagen.
Bei uns arbeiten die Mühlen auch recht langsam. Ich habe z.B. sehr oft erst nach sechs bis neun Monaten eine Antwort über die Entscheidung erhalten. Das Schreiben, dass eine Sachlage bearbeitet und unter Aktenzeichen xyz geführt wird, habe ich relativ schnell innerhalb von zwei bis vier Wochen erhalten. Dennoch habe ich schon des Öfteren Schreiben, dass bzgl. Kostenaufwand etc. nicht weiter ermittelt und die Sachlage eingestellt wird, vorliegen gehabt.
Auch hier kann ich unterschiedliche Seiten verstehen bzw. erkenne die Probleme.
Manche Dinge gehen gar nicht. Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg. Ich würde es durchziehen und versuchen.


Erstmal danke für deine Worte ich ha e saß online zu Anzeige gebracht auch ich habe eine gute Anwältin und prüfe ob wir zivilrechtlich was machen was erfolg haben wird
Die werden sicher Daten rausgeben, wenn es wirklich nötig ist. Das kam bestimmt schonmal vor.
Mit lieben Grüßen, Jan
Also grob es geht um KZ und das ich da rein gehöre und den Rest kannst du dir denke