Strafbar mit Werkzeug um 0 uhr rumzulaufen 16 jahre?

8 Antworten

Wie würdest du einem Polizisten nachvollziehbar erklären wollen, dass du mit deinem Einbruchswerkzeug nachts nur spazieren gehst?

AnonymDresdener 
Fragesteller
 20.12.2019, 02:18

Ich würde sagen ich rede nicht ohne meinrn Anwalt würde das gehen?

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heurekaforyou  20.12.2019, 02:22
@AnonymDresdener

Natürlich geht das. Es ist auch nicht strafbar sein Werkzeug spazieren zu führen.

Sollte es allerdings ungeklärte Einbrüche oder Versuche in der Gegend geben, hast du ggf. erst mal schlechte Karten.

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wollyuno  20.12.2019, 09:58
@AnonymDresdener

klar kannst das sagen,die setzen dich aber fest bis der anwalt da ist.kannst gleich dein taschengeld zählen,ein anwalt kostet nicht wenig und den zahlst du

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strafbar nein, man darf sich aber nicht wundern wenn man ausgiebig kontrolliert wird. Nachts ist das recht auffällig.

ihr könntet eine Freifahrt nach Hause gewinnen :))

AnonymDresdener 
Fragesteller
 20.12.2019, 01:36

Darf ich damit rumlaufen wenn ich das Werkzeug in der Hand habe oder muss es verschlossen in der Tasche sein?

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Nikolai586  20.12.2019, 01:37
@AnonymDresdener

ein brecheisen muss nicht verschlossen sein... es ist nur ein brecheisen, keine waffe

was eingeschlossen sein müsste wären:
ein langes messer bzw eine machete oä.
ein luftgewehr (aber das darfst du eh nicht haben egal ob verschlossen oder nicht)
eine Airsoft waffe (oder alles andere was als anscheinswaffe zählt)

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strafbar nicht aber es könnte für verwirrung sorgen...ausserdem bist du 16 laut den tags und solltest eh um die zeit nicht draussen sein

es ist nicht verboten aber du machst dich eben verdächtig und musst mit kontrollen rechnen.dauert meist etwas bis du weiter rumlaufen kannst

Ja Allgemein darfst du nicht mehr um diese Uhrzeit draußen sein du darfst nur bis 22:00

AnonymDresdener 
Fragesteller
 20.12.2019, 01:35

Mit erlaubnis von den eltern aber

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champion2013  20.12.2019, 01:37
@iRipSeries

Du darfst immer draußen sein, du darfst dich nur nicht mehr in öffentlichen Gaststätten, Veranstaltungen, Diskotheken, Kinos, etc. aufhalten.

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Nikolai586  20.12.2019, 01:36

doch darf er.

oft missverstanden, aber tatsächlich dürfen minderjährige um JEDE uhrzeit "draußen" sein. sie dürfen nur nicht auf sog "öffentliche Veranstaltungen"sein

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Nikolai586  20.12.2019, 01:40
@AnonymDresdener

Theoretisch ja aber welches elternteil würde ihren sohn dann bei der polizei verpätzen?
Die polizei würde ihn vermutlich nicht einmal nach hause bringen da es dafür keinen grund gibt... (also wenn er ein brecheisen dabei hat wahrscheinlich schon aber...)

du verstehst wie ich es mein?

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champion2013  20.12.2019, 01:40
@AnonymDresdener

Grundsätzlich entscheiden das deine Eltern für dich, du benötigst aber kein ausdrückliches Einverständnis der Eltern, wie einen Muttizettel.

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Nikolai586  20.12.2019, 01:42
@iRipSeries

ne... dass ist dann wieder mit öffentlicher veranstaltung, doirt kannst du mit aufsicht der eltern oder einer aufsichtsperson bleiben. "draußen" darfst du egal wie alt, egal mit wem und egal zu welcher zeit sein

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