Stornierungsgebühren?
Hallo, ich habe vor ein paar Wochen mit meinen Freunden eine Stretchlimo gemietet. Da jetzt ein paar Freunde krankheitsbedingt ausgefallen sind müssen wir die fahrt stornieren, da es uns sonst zu teuer wird und wir uns das als Schüler nicht leisten können. Heute bekam ich vom Unternehmen eine Antwort auf die Stornierungsanfrage wo drin steht, dass wir 75% des ursprünglichen Preises bezahlen müssen. Das ist uns allerdings auch zu viel. Wie sieht es aus kann man dagegen was machen, wenn die anderen evtl. ein Attest vorweisen. Außerdem ist die Person die den Vertrag eingegangen ist auch noch minderjährig. Ich würde mich über gute Antworten freuen.
3 Antworten
Wie wurden die Stornierungsgebühren vereinbart? Mittels Individualvertrag? Oder mittels AGB oder Formvertrag?
Bei letzterem stehen die Chancen gut, dass diese ungültig sind. (z.B. gemäß § 309 Nummer 5 BGB)
Je nach Ausgestaltung des Mietvertrages sowie eventueller AGB ergeben sich dann verschiedene Möglichkeiten.
Handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, dann kann eune Kündigung gemäß der in §§ 580ff. BGB genannten Gründen vollzogen werden.
Ansonsten ist eine Kündigung nur aus wichtigen Gründen möglich (eine Krankheit reicht dabei nicht aus).
Ist in den AGB eine Stornierbarkeit vereinbart, dann kann auf diese wahrscheinlich Klausel zurückgegriffen werden, auch wenn die Preisbemessung dieser unzulässig ist. (Da AGB meist entgegen der Gunsten des Verwenders ausgelegt werden.)
Schau in den Vertrag, und (AGB) was dort steht ist bindend.
Außerdem ist die Person die den Vertrag eingegangen ist auch noch minderjährig.
Dann wird der Vertrag sowieso unwirksam, wenn die Eltern des Minderjaehrigen ihm nicht zugestimmt haben und dies gegenueber dem Autovermieter auch erklaeren.