Stornierungsgebühren?

3 Antworten

Wie wurden die Stornierungsgebühren vereinbart? Mittels Individualvertrag? Oder mittels AGB oder Formvertrag?

Bei letzterem stehen die Chancen gut, dass diese ungültig sind. (z.B. gemäß § 309 Nummer 5 BGB)

Je nach Ausgestaltung des Mietvertrages sowie eventueller AGB ergeben sich dann verschiedene Möglichkeiten.

Handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, dann kann eune Kündigung gemäß der in §§ 580ff. BGB genannten Gründen vollzogen werden.
Ansonsten ist eine Kündigung nur aus wichtigen Gründen möglich (eine Krankheit reicht dabei nicht aus).

Ist in den AGB eine Stornierbarkeit vereinbart, dann kann auf diese wahrscheinlich Klausel zurückgegriffen werden, auch wenn die Preisbemessung dieser unzulässig ist. (Da AGB meist entgegen der Gunsten des Verwenders ausgelegt werden.)

Schau in den Vertrag, und (AGB) was dort steht ist bindend.

Außerdem ist die Person die den Vertrag eingegangen ist auch noch minderjährig.

Dann wird der Vertrag sowieso unwirksam, wenn die Eltern des Minderjaehrigen ihm nicht zugestimmt haben und dies gegenueber dem Autovermieter auch erklaeren.