Stimmt Ihr Wagenknecht zu?
Die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht hält es für einen Skandal, dass der aus Afghanistan stammende Attentäter von Mannheim nach der Ablehnung seines Asylantrags 2014 ein Jahrzehnt lang in Deutschland leben konnte.„Ich finde es skandalös, dass jemand, der keinen Schutzstatus, keinen Asylanspruch hat, über zehn Jahre in unserem Land bleibt.“
„Wir haben im Grunde seine Radikalisierung auch noch finanziert. Er hat ja von uns gelebt, vom Geld der Bürgerinnen und Bürger.“
„Mir kann keiner erklären, warum man den nicht nach Afghanistan hätte abschieben können.“ Als Islamist wäre er von den Taliban sicherlich nicht verfolgt worden.“
Der Mannheim-Attentäter sei zudem kein Einzelfall. Es seien bereits „junge Mädchen in einem Regionalexpress erstochen worden“, es gebe „immer wieder Todesfälle“ sowie „eine steigende Zahl von Vergewaltigungen“. Nach solchen Taten sei dann in Erklärungen von Politikern immer wieder von „null Toleranz“ und dem Strafrecht die Rede. Wagenknecht: „Und danach geht alles weiter wie bisher.“
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10 Antworten
Es ist aus meiner Sicht so:
(Aus-)Reisen in andere Länder ist nicht verboten. Die Zielländer haben aber die Möglichkeit, dich an ihrer Grenze aufzuhalten und das Einreisen zu verwehren.
Stelle Dir vor, Du fliegst nach Amerika und an der Einreisekontrolle verwehrt man Dir das Vorankommen. Dann sitzt Du da und das kann rechtens sein.
Sobald man jemanden in sein Land lässt, unterliegt man den dortigen Gesetzen, Verordnungen etc und zwar sowohl Regierungen und Behörden, als auch der Einreisende.
Das bedeutet aus meiner Sicht für dieses Monster:
Er ist mit aller Härte, die unser Rechtsrahmen zu bieten hat, zu bestrafen. Nicht nur, weil er keine Rücksicht auf Leben genommen hat, sondern auch weil er seinen Schutzstatus missbraucht hat.
Aber dennoch:
Wir haben keine Todesstrafe. Das ist auch gut so. Und das Gelaber um Abschiebungen? Eine (Aus-)Reise unter staatlichem Zwang setzt voraus, dass der Einreisende im Zielland auch einreisen darf! Wenn das nicht gegeben ist, kann man ihn nicht abschieben.
Ich stimme Wagenknecht dahingehend nicht zu.
Jeder ist für sich verantwortlich. Und dieses Monster hat sich entschieden, radikal zu werden. Er wurde nicht genötigt.
Von uns wurde der lediglich versorgt.
Auf Politiker-Bullshit-Sprech gebe ich nichts. Das sind fliegende, feuchte Fürze und nicht mehr.
Anscheinend ist Frau Wagenknecht nicht in der Lage sich anständig zu informieren.
Der Attentäter Sulaiman A. stammt offenbar aus Afghanistan. Er kam nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur im Jahr 2013 als Jugendlicher nach Deutschland. Dort stellte er einen Asylantrag, der im Jahr 2014 abgelehnt wurde. Allerdings verhängten die Behörden ein Abschiebeverbot. Möglicherweise wegen der Sicherheitslage in Afghanistan und aufgrund seines jungen Alters.
Ausserdem soll er im Jahr 2017 einen erweiterten Hauptschulabschluss erlangt und Deutschkurse absolviert haben. Im Jahr 2019 hat er, laut dem «Spiegel», eine aus der Türkei stammende Deutsche geheiratet, mit der er zwei kleine Kinder haben soll.
Wegen seiner Ehe mit einer Deutschen und seiner zwei kleinen Kinder hatte A. offenbar einen bis zum Jahr 2026 befristeten Aufenthaltstitel. Zuletzt lebte er im hessischen Heppenheim.
Die Frau ist eine Populisten durch und durch. Der einzige Zweck welchen sie mit solchen Aussagen verfolgt ist Stimmenfang am rechten Rand.
Scheint in seltenen Fällen möglich zu sein.
Aber ganz ehrlich. Glaubst Du daran, dass hier das Jugendamt oder ein Vormund einen Asylantrag gestellt hat, der kurze Zeit später dann abgelehnt wurde?
Wenn dem so sein sollte, dann wäre es ja erst recht interessant, die Umstände näher zu beleuchten, die damals zur Antragstellung durch ein Jugendamt und zur baldigen Ablehnung geführt haben.
Ich finde eher interessant wie Frau Wagenknecht hier mit ihrer dümmlichen Polemik auf fruchtbaren Boden stößt.
Dabei ist für jeden schnell herauszufinden, es gab zunächst ein Abschiebeverbot und anschließend einen befristeten Aufenthaltstitel bis 2026.
Man hätte ihn also gar nicht abschieben können, zumal es bis zur Tat auch gar keinen Grund gab.
Ich sag nur, dass die Wagenknecht-Partei als Parteifarbe rot-braun gewählt hat. Aus meiner Sicht absolut passend.
Afghanistan ist für viele Rückkehrer lebensgefährlich. Es droht ihnen dort Gefängnis und andere schlimme Strafen. Der Täter war mit einer Deutschen verheiratet und hat Kinder. Er arbeitete und war weder politisch noch religiös bisher aufgefallen.
Wie schamlos muss Deutschlands faulste Abgeordnete Sahra Wagenknecht sein, ihn ohne Verdachtsmomente dahin abschieben zu wollen. Oder will sie einfach die billige Stimmungsmache der AfD kopieren?
Um in der Rhetorik dieser Frau zu bleiben:
"Anstand oder Sahra wählen?"
Mir kann keiner erklären, warum man den nicht nach Afghanistan hätte abschieben können.
Damit sagt sie von sich selber, dass sie nicht in der Lage ist, neue Informationen aufzunehmen.
Diese Aussage ist reiner Wahlkampf/Populismus.
Die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht hält es für einen Skandal, dass der aus Afghanistan stammende Attentäter von Mannheim nach der Ablehnung seines Asylantrags 2014 ein Jahrzehnt lang in Deutschland leben konnte. Wagenknecht sagte in der neuen Folge des WELT-TV-Formats „Politikergrillen mit Jan Philipp Burgard“:
„Ich finde es skandalös, dass jemand, der keinen Schutzstatus, keinen Asylanspruch hat, über zehn Jahre in unserem Land bleibt.“
Unter Hinweis auf Sozialleistungen sagte Wagenknecht weiter: „Wir haben im Grunde seine Radikalisierung auch noch finanziert. Er hat ja von uns gelebt, vom Geld der Bürgerinnen und Bürger.“
In Mannheim hatte Anfang Juni ein 25-jähriger gebürtiger Afghane bei einer Veranstaltung der islamkritischen Bewegung Pax Europa auf mehrere Menschen eingestochen, darunter auf einen herbeigeeilten Polizisten. Rouven L. starb wenige Tage nach dem Angriff. Sulaiman A. kam 2013 nach Deutschland, 2014 wurde sein Asylantrag abgelehnt, abgeschoben wurde er allerdings nicht. Neun Jahre später erteilten ihm die Behörden eine befristete Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraf 28 des Aufenthaltsgesetzes.
Jemand, der keinen Anspruch auf Asyl habe, solle „in unserem Land nicht mehr einen Bleibestatus und auch nicht mehr Anspruch auf Sozialleistungen haben“, sagte Wagenknecht. Und weiter: „Zurzeit ist es ja so, dass jeder, der irgendwie halbwegs das Wort Asyl aussprechen kann, nach Deutschland kommt, und nahezu alle bleiben auch hier.“
Kein Verständnis hat die Gründerin des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) auch dafür, dass der Mann nicht längst nach Afghanistan abgeschoben worden ist: „Mir kann keiner erklären, warum man den nicht nach Afghanistan hätte abschieben können.“ Als Islamist wäre er von den Taliban sicherlich nicht verfolgt worden.
Und allein hier stimmt doch schon wieder irgendwas nicht.
Einen Antrag auf ein Asylverfahren kann man in Deutschland nur stellen, wenn man die Volljährigkeit erreicht hat. Vorher hat man nur eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz.
Deinen Aussagen zur Person Sarah Wagenknecht stimme ich natürlich voll zu.