Stimmt es, dass Gefangene in Deutschland das Recht haben, von einem Gefängnis in ein anderes verlegt zu werden?

5 Antworten

Sie können einen Antrag stellen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Grund könnte sein, den noch vorhandenen Kontakt zur Familie zu erleichtern. Das würde der Wiedereingliederung dienen.

Und umgekehrt werden Gefangene ganz schnell verlegt, wenn sich der Verdacht ergibt, dass es in Haftanstalten zu unliebsamen Gruppenbildungen kommt.

Der Wunsch nach Verlegung in eine andere Haftanstalt, bzw. einen anderen Ort, muss begründet werden und es müssen gute Gründe vorliegen. Zum Beispiel näher an der Familie sein zu wollen, wäre ein Grund für eine Verlegung. Darauf gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch und die Interessen des Gefangenen müssen mit den Interessen des Strafvollzuges abgewogen werden.

Ansonsten entscheiden die Vollzugsbehörden des Bundeslandes, in welcher Anstalt der Vollzug durchgeführt wir. Das richtet sich zum Beispiel nach dem Strafmaß oder beispielsweise danach ob man Ersttäter ist oder schon vorbestraft. Die meisten Bundesländer nutzen dazu ein Computerprogramm, dass anhand der Daten entscheidet, in welche JVA der Gefangene kommt.

Das stimmt so nicht. Insassen können einen Antrag auf Verlegung stellen, wenn sie dadurch in der Nähe der Familie und/oder Verwandschaft untergebracht werden und eine bessere Sozialisierung erreicht werden kann.

Ansonsten gibt es kein "wünsch dir dein Lieblingsknast".

Unmöglich ist das nicht. Man kann einen Antrag stellen, wenn man zb, dadurch näher an seiner Familie ist, weil das zur Resozialisierung beiträgt.

Man kann auch so verlegt werden zb. aus Platzgründen. Je nachdem wie die Strafe ist und wie man sich verhalten hat, kann man dann zb. in ein "lockereres" Gefängnis kommen, um Platz für jemand anderen zu machen.

Das ist zumindest das was ich aus meinem Umfeld her weiß.

Ein Gefängnisaufenthalt ist keine Urlaubsreise mit "wie hätten sie es denn gerne? Was dürfen wir noch für sie tun, damit sie sich wohlfühlen ...."