Steuerrückerstattung?

2 Antworten

Hallo meine Frau hat Schulden ca 5000 bei der aok und sie hat auch ein p Konto nun es geht darum das ich eine steuerklärung gemacht habe wo ich Geld bekomme sie arbeitet nicht also ich nur Bei der Steuererklärung steht nun das es nur vorläufig ist , kann das gepfändet werden ?

Ja Steuerguthaben können gepfändet werden.

Sind ja meine Steuern die hat ja 0 Einnahmen .

Deine höhere Steuererstattung resultiert ja auch durch die Ehe. Dank des Splittingtarifs bei einer Zusammenveranlagung fällt ja die Erstattung höher aus dank deiner Frau, weil du auch von ihrem Grundfreibetrag profitierst.

Wenn das Guthaben gepfändet ist, wird das Finanzamt das Guthaben entsprechend aufteilen und den Teil, der auf deine Frau entfällt, an die AOK entrichten.

Darüber bekommst du dann die gesonderte Mitteilung, die im Steuerbescheid erwähnt worden ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

youknowtjisbro 
Beitragsersteller
 05.04.2025, 19:34

Also wird ihr Anteil von der Summe an den Gläubiger ausgezahlt und ich bekomme mein Teil ?

Mungukun  05.04.2025, 19:35
@youknowtjisbro
Also wird ihr Anteil von der Summe an den Gläubiger ausgezahlt und ich bekomme mein Teil ?

Richtig. Darüber bekommst du die besondere Mitteilung, wie sich das verteilt.

Die Vorläufigkeit wird dir in der Erläuterungen genau erklärt.

Grundsätzlich haftet jeder Ehepartner nur für seine eigenen Schulden, dagegen nicht automatisch für die des anderen.

Sofern ihr also keine Zusammenveranlagung gemacht habt wird dir das Geld ausgezahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"