Student Nebenjobs steuern etc.?

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Du gehst damit einer selbstständigen Tätigkeit nach und bist dadurch steuerpflichtig. Sprich, du musst eine Einkommensteuererklärung machen und abgeben.

In dieser gibst du zu deiner Tätigkeit alle Einnahmen und Ausgaben an, aus dem gesamten Jahr (EÜR = Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Der Gewinn - also Einnahmen minus Ausgaben - ist dabei steuerpflichtig. Bleibt der unter der Freigrenze, musst du dann auch keine Steuern zahlen, aber eben bis zu diesem Punkt eben doch dem Finanzamt nachweisen, dass du keine Steuern zahlen musst!

Ebenfalls verlässt du den sogenannten freiberuflichen Bereich bei der Fotografie, sobald deine Fotos nicht nur künstlerischen oder journalistischen Zwecken dienen. Das ist natürlich der Fall, wenn du Auftraggeber - juristische oder natürliche Personen, egal - hast. In diesem Fall betrittst du den gewerblichen Bereich. Das hat die Konsequenz, dass du dafür ein Gewerbe anmelden musst.

Wenn du hingegen für die Stadtbücherei ehrenamtlich Fotos machst und dafür eine Aufwandsentschädigung erhältst, dann kannst du das bis 720 Euro im Jahr - die Ehrenamtspauschale - problemlos steuerfrei tun. Die Stadtbücherei ist sehr wahrscheinlich eine sogenannte unselbstständige Anstalt öffentlichen Rechts, wo somit ehrenamtliche Tätigkeiten und auch die Zahlungen von Aufwandsentschädigungen dafür absolut möglich und unproblematisch sind. Das gilt dann aber natürlich nicht mehr für die privaten Auftraggeber, da greift wieder das Thema Gewerbe...

Photograph tätig bin, muss ich dann die Einnahmen irgendwo angeben, wenn sie unter dem Freibetrag liegen?

Gem §§14 GewO und 138 AO ist mit dem ersten tätig werden ein Gewerbe anzumelden.

Da gibt es auch keine Freigrenzn/Freibeträge.

der Stadtbücherei eine Veranstaltung im Auftrag photographiere, wie muss ich dann Einnahmen (Aufwandsentschädigung) deklarieren?

Das wären Betriebseinnahmen und müssten auch als solche deklariert werden.

Das gleiche bei privaten Auftraggebern, muss ich diese Einnahmen irgendwo deklarieren, wenn ich z.B. 50 Euro für 2 Stunden Photoshooting einnehme?

Ja müsstest du. In deiner Buchhaltung stellst du denn noch die Betriebsausgaben gegenüber und erklärst den Ganzen Kram mit der Steuererklärung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Ja, musst du.

Einfach entsprechendes Gewerbe anmelden und die einfache Steuererklärung machen und fertig.