Steuererklärung?

2 Antworten

Wenn du Stkl 3 hast, hat dein Ehepartner Stkl 5.

Die Steuererklärung ist nur dann verpflichtend, wenn ihr beide Arbeitslohn bezieht und einer nach der Stkl. 5 besteuert wird (§ 46 (1) Nr. 3a EStG).

Oder es liegt auch ein anderer Grund vor nach §46 EStG, bei dem Abgabeverpflichtung besteht (Lohnersatzleistungen über 410€, Abfindungen mit der Fünftelregelung, Kapitalerträge ohne Steuerabzug, Verlustvortrag, bei Gewinneinkünften,... - Das müsst ihr ggf. selber nochmal prüfen).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
Steffi87121 
Fragesteller
 22.04.2024, 17:47

Danke. Ich bin Alleinverdiener, mein Mann hat kein Einkommen also muss ich keine Steuererklärung machen.

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Ja, die Erklärungspflicht ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG. Sie besteht aber nur dann, wenn der andere Ehegatte Arbeitslohn bezogen hat, der nach Steuerklasse 5 oder 6 besteuert wurde. Hat der andere nicht gearbeitet, besteht nach dieser Vorschrift also keine Erklärungspflicht, sie kann aber nach anderen Vorschriften bestehen, z. B. bei Lohnersatzleistungen oder wenn der andere selbständig tätig ist, dann ohnehin.

Die Steuererklärung ist für ein Kalenderjahr abzugeben, in Deinem Fall erstmals für 2024. Die Fristen ergeben sich aus den Steuergesetzen. Für die 24er Erklärung ist Zeit bis 31.07.2025.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.