Staat verklagen , geht das überhaupt?

7 Antworten

Gewisse staatliche Einrichtungen kann man verklagen (anklagen tun Staatsanwälte). Wer verantwortlich ist, hängt davon ab wer was verbrochen hat und worum es genau geht.

Um diese Frage einigermaßen präzise zu beantworten, bedarf es eines Jurastudiums und die Antwort würde viele Seiten umfassen. Da ich einerseits kein Jurist bin, andererseits aber der Platz begrenzt ist, hier nur ein paar Grundsätze.

"Der Staat", das sind wir alle, dieser Begriff greift viel zu weit. Verklagen kann man nur natürliche und juristische Personen. In einem Rechtsstaat muss jeder Verwaltungsakt auch juristisch überprüfbar sein, aber .... Wenn Sie vom Staat sprechen, ist in einem föderativen System zunächst einmal des Bundesland gemeint, in dem Sie leben. Aber nicht alle hoheitlichen Akte sind Aufgabe des Staates. Wir haben nämlich das Subsidiaritätsprinzip, was bedeutet, dass man sich in etwa in folgender Weise helfen sollte: Erst einmal ist jeder für sich selbst verantwortich --- dann kommt die Familie, der Lebenspartner, usw... --- dann die Gemeinde --- dann die Bezirksregierung --- dann das Land (in NRW gibt es für die Landesteile auch noch Landschaftsverbände) ---dann der Bund --- schließlich bekommen übernationale Hoheitsträger wie die EU immer mehr Bedeutung.

Wenn Sie also jemand verklagen wollen, so kommt es darauf an, wer zuständig ist. Ein einfaches Beispiel, ich bin vor Jahren gestolpert, hingefallen und habe mir die Hose zerrissen, weil eine Baustelle nicht ordnungsgemäß gesichert und nicht beleuchtet war. Ich bekam sie von der Stadt ersetzt, die sich sicher das Geld - wenn der Verwaltungsaufwand die bescheiden Summe lohnt - vom Tiefbauunternehmer zurückholen kann, der sich wiederum an seine Haftpflichtversicherung wenden kann, so er eine hat.

Wenn zum Beispiel Ihr Chemielehrer leichtsinnig experimentiert und Sie werden verletzt, können Sie das Land verklagen, weil diese Dienstherr des Lehrers ist; dann wird das Land zunächst die Kosten tragen, den Lehrer aber in Regress nehmen können, wenn man ihm grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Es kann aber auch der Schulträger zuständig sein, das ist meistens die Gemeinde, kann aber auch die Kirche oder ein freier Träger sein, der ist nämlich für die Einrichtung der Schule verantwortlich, wenn zum Beispiel bei einer Riesenfelge die Reckstange bricht.

Die Beispiele lassen sich vielfältig verfolgen. Rein theoretisch können Sie auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, wenn Sie sich in Ihrer Freiheit durch ein Bundesgesetz eingeschränkt fühlen und der Weg durch die Instanzen erschöpft ist. Hier hat man aber ein sinnvolles Hindernis eingebaut, um das Querulantentum nicht ausufern zu lassen, das BVG kann nämlich die Klade abweisen und zwar kostenpflichtig; hier lässt man sich besser vom Anwalt beraten, kostet auch was,, aber nicht gar so viel. Manchmal kann man auch den Dienst einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen; die hilft aber nur, wenn der Fall eingetreten ist, nachdem sie die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Ein brennendes Haus kann man nicht mehr feuerversichern.

Wegen was willst Du den Staat den verklagen?

Wegen einem Steuerbescheid klagst Du gegen Dein Bundesland vertreten durch das Finanzamt.

Gegen einen Kfz-Steuerbescheid klagst Du gegen die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesland vertreten durch das Finanzamt.

Wenn Du Probleme mit einem ALG I Bescheid hast, klagst Du gegen die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Arbeitsamt XY.

Wegen was willst Du also klagen?

Hallo, um dir eine Antwort auf diese Frage zu geben musst du uns erst einmal verraten worum es geht. Wie meine Vorredner schon gesagt haben gibt es mehrere Möglichkeiten, jedoch immer speziell auf eine Art.

Zum Beispiel gegen einen "Verwaltungsakt" gegen dich kannst du ja Rechtsmittel in Form eines Verwaltungsgerichtsverfahrens bzw. Wiederspruchverfahrens einleiten.

Gegen Gesetze sieht es anders aus. Oder wenn du gegen andere Maßnahmen "protestieren" willst.

Also in Erwartung weiterer Informationen

grüßt

Borschti

Wenn infolge von staatlichen Maßnahmen Dir ein Schaden entsteht (z.B. bei einem Manöver der Armee fährt ein Panzer durch deinen Garten oder eine Hausecke ab), hast Du Anspruch auf Schadenersatz. Der Versicherer stellt die Schadenshöhe fest und meldet diese bei der Behörde die zuständig ist. Hast du keinen Erfolg, muss Dein Rechtanwalt Klage einreichen. Siehe auch bei Wikipedia unter "Staatshaftung"