Spühlkasten Abdeckung, wer zahlt?
Der Spühlkasten vom WC liegt in der Wand, also ist da nur die Abdeckung mit den beiden Tasten zu sehen. Die hat meine Tochter heute versehentlich zerdeppert. Also es ist nur eine kleine Nut angebrochen, sodass die Abdeckung nicht mehr richtig hält.
Ich denke der Austausch wird kein großer Aufwand sein, trotzdem frage ich mich, wer die Kosten trägt. Der Vermieter, ich, oder die Hausratversicherung?
Es könnte auch einfach Materialverschleiß sein, denn mein Kind hat jetzt nicht mit Gewalt daran rumgezehrt, sondern nur etwas fest beim Spülen gedrückt.
3 Antworten
Spülkasten gehört zur sanitären Einrichtung des Hauses = Vermietersache. Eine Reparatur kann mehr Ärger verursachen - Stichwort Wasserschaden. Einen Einzeldeckel zu besorgen, dürfte schwierig werden. Sprich mit deinem Vermieter, bein Drücken ist das Ding kaputt gegangen.
Wer beschädigt zahlt ist in dieser Pauschalität Unfug. Bei Vorsatz oder Zweckentfremdung mag es zutreffen, aber nicht, wenn man bestimmungsgemäß drückt und das Ding bricht. Melde den Schaden dem Vermieter, brauchst ja nicht dramatisch erzählen, das Kind hat draufgehauen oder so.
Aber nicht wenn die Sanitäre Einrichtung durch den Mieter beschädigt wurde....was hier der Fall war.
Wer es kaputt gemacht hat, der zahlt. Sollte im Mietvertrag stehen, Kleinstreparaturen selbst bezahlen, dann sowieso.
Weil es kein Hausratsschaden ist. Der Spülkasten gehört ja dem Vermieter.
Ok, stimmt. Dann vlt. Die Haftpflichtversicherung. Werde morgen mal dort nachfragen.
Danke!
Haftpflicht könnte zahlen. Dann reiche den Schaden direkt morgen ein. Das muss zeitnah geschehen.
Wenn die Benutzung wirklich "normal" war und das Material ermüdet war ist der Vermieter in der Pflicht aber weis das mal nach.
Hat sie echt zu fest gedrückt ist es nämlich Mieterpflicht und du zahlst den Austausch erstmal.
Natürlich kannst du das bei der HR Versicherung einreichen und bekommst es evtl zurück.
Macht das nicht die Hausratversicherung?