Spielothek zahlt minderjährigen keinen gewinn aus ist das erlaubt?
Hallo. Ein guter Kollege von mir welcher jedoch erst 17 ist war in der Spielothek und hat Automat gespielt. Dabei hat er dann nach etwa einer Stunde 400 euro gehabt und wollte auszahlen lassen. Als er grade gehen wollte, haben jedoch die Mitarbeiter gemeint das er noch minderjährig sei und das Geld zurück geben soll. Er hat den mitarbeiter dan zur Seite geschubst und ist weg gelaufen.. meiner meinung nach verständlich..weil keiner hat ihn gefragt ob er 18 ist als er spielte obwohl sie ihn gesehen haben und er war nicht zum erste mal da. Also darf die Spielothek das machen?? Ich glaube nicht wenn sie doch schon spielen lassen müssen sie auch gewinnen lassen und kann mein Kollege die Spielothek sogar verklagen??
9 Antworten
Komischer Fall, wenn dein Freund die Spilo anzeigen würde, würde die Spielo zu einer hohen Geldstrafe verdonnert.
Sein Einsatz müsste die Spilo dann auszahlen. Weil sie Kinder nicht an die Automaten lassen darf. Der Gewinn steht ihm allerdings nicht zu.
es war immernoch mein kollege und was er gemacht hat würde ich eher als panischen reflex ansehen..
Deswegen sag ich doch er hat auch Getränke angeboten bekommen und keinen hat sein ausweis interessiert wenn zweifel an die volljährig keit besteht muss man es als mitarbeiter doch prüfen??
Ein Minderjähriger kann keine Rechtsgeschäfte schließen, die für ihn nicht ausschließlich von Vorteil sind,
Ich würde jetzt mal fast darauf wetten, dass am Eingang stand, dass Minderjährige keinen Zutritt haben, ergo steht ihm auch der Gewinn nicht zu.
Der Betreiber der Spielhalle ist verpflichtet, das Jugendschutzgesetz
umzusetzen.
Bußgeld: Regelsatz für Betreiber der Spielhalle:
Jugendlichen den Zutritt in Spielhallen oder ähnlichen Räumlichkeiten: 2000 Euro (3000 Euro bei erlaubter Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit)
Bußgeld: Regelsatz für sonstige Personen:
Jugendlichen den Zutritt in Spielhallen oder ähnlichen Räumlichkeiten erlauben: 500 EUR
Nein und Ja dein Kumpel könnte die Spielothek verklagen da sie einen Minderjährigen spielen lassen haben allerdings könnte auch die Spielothek ihn verklagen da er als Minderjähriger gespielt hat und sich vieleicht als ü18 ausgegeben hat(Diese Aussagen basieren auf vermutungen da ich die rechtslage in Deutschland nicht so genau kenne)
er wurde nie nach alter gefragt und außerdem muss doch bei zweifel der ausweis geprüft werden.
Eigentlich hat Dein Freund bzw. Kollege (in Wirklichkeit bist Du es wohl selbst) überhaupt kein Zutrittsrecht in einer Spielothek... Wahrscheinlich stehen dort auch überall Schilder, dass Zutritt nur für Volljährige gestattet ist...
Aus dem Grund wäre der Gewinn auch illegal und darf an Dich nicht ausgezahlt werden, ganz einfach...
Frage von azetkmn, vor 2 Std 60 Polizei klaut mein Wettschein was unternehmen?Hallo. Ich war grade im Wettbüro und machte am Automaten einen Schein für heutige Spiele.. aufeinmal kamm eine Razzia und alle mussten raus ich meinte noch das ich meinen Schein fertig machen muss, jedoch war der Polizist unfreundlich und schickte mich raus, als ich mich weigerte haben sie mich zu 5 raus gebracht.. nun stehe ich hier und mein Wettschein ist nicht fertig und das Geld ist noch im Automaten. Was soll ich dagegen tun? Darf der Polizist mir einfach wettscheine nehmen??? Soll ich ihn anzeigen?
ich war nur einmal in einer Spielothek und halte nichts davon beim wetten ist gewinn möglich auf dauer beim automat nicht. p.s mein geld von der vorhirigen frage hab ich wieder
genau das meinte ich. Ich wurde anfangs bei meinen stammwettbüro immer kontrolliert nach ausweis bis sie mich kannten. Es ist doch kriminell wissentlich das er u18 spielen zu lassen aber dan den Gewinn verweigern.